Lohnklage erheben
Klage vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung ausstehenden Arbeitsentgelts gegen den Arbeitgeber.
So gehen Sie vor
- 1
Gütliche Einigung versuchen
Schriftliche Aufforderung zur Zahlung mit Fristsetzung.
- 2
Klage beim Arbeitsgericht einreichen
Kostenlos bei der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts.
- 3
Gütetermin und ggf. Kammertermin
Das Arbeitsgericht versucht zunächst eine gütliche Einigung.
Benötigte Unterlagen
- Lohnabrechnung / ArbeitsvertragPflicht
Nachweis der Forderung und des Arbeitsverhältnisses.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Ausschlussfristen (oft 3 Monate) im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag versäumt
- • Keine schriftliche Mahnung vor Klageerhebung
Häufige Ablehnungsgründe
- • Anspruch verjährt
- • Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag nicht beachtet
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber fälligen Lohn oder Gehalt nicht auszahlt.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Ausschlussfristen (oft 3 Monate) im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag versäumt
- •Keine schriftliche Mahnung vor Klageerhebung
Häufige Ablehnungsgründe
- •Anspruch verjährt
- •Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag nicht beachtet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.