Lohnnachweis an Berufsgenossenschaft übermitteln
Meldung eines Arbeitsunfalls durch den Arbeitgeber an die zuständige Berufsgenossenschaft und ggf. Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt.
So gehen Sie vor
- 1
Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft erstatten
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Unfall, wenn mehr als 3 Tage AU.
- 2
Durchgangsarzt aufsuchen lassen
Verletzte müssen zum D-Arzt, nicht zum Hausarzt.
- 3
Unfallursachen dokumentieren und präventive Maßnahmen einleiten
Pflicht zur Mängelbeseitigung und Dokumentation.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
1 Tag
Offiziell: max. 3 Tage
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Meldung nicht innerhalb von 3 Tagen erstattet
- • Unfallhergang unvollständig dokumentiert
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Arbeitgeber bei schweren Arbeitsunfällen mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit oder Todesfällen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Meldung nicht innerhalb von 3 Tagen erstattet
- •Unfallhergang unvollständig dokumentiert
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.