Steuern & Abgaben
Lohnsteuer-Anmeldung abgeben
Monatliche oder vierteljährliche Anmeldung der einbehaltenen Lohnsteuer der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber beim Finanzamt.
Bearbeitung: 1 Tag
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 99.0 %So gehen Sie vor
- 1
Lohnsteuer monatlich bis zum 10. des Folgemonats anmelden
Über ELSTER elektronisch.
- 2
Lohnsteuer gleichzeitig abführen
Überweisung an das Finanzamt.
- 3
Jahres-Lohnsteuerbescheinigung bis 28. Februar ausstellen
An alle Arbeitnehmer für die Steuererklärung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
1 Tag
Offiziell: max. 1 Tag
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Anmeldung zu spät abgegeben (Verspätungszuschlag)
- • Lohnsteuer falsch berechnet (Steuerklasse nicht beachtet)
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen und Lohnsteuer einbehalten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anmeldung zu spät abgegeben (Verspätungszuschlag)
- •Lohnsteuer falsch berechnet (Steuerklasse nicht beachtet)
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.