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Steuern & Abgaben

Lohnsteuer-Anmeldung abgeben

Monatliche oder vierteljährliche Anmeldung der einbehaltenen Lohnsteuer der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber beim Finanzamt.

Bearbeitung: 1 Tag
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Lohnsteuer monatlich bis zum 10. des Folgemonats anmelden

    Über ELSTER elektronisch.

  2. 2

    Lohnsteuer gleichzeitig abführen

    Überweisung an das Finanzamt.

  3. 3

    Jahres-Lohnsteuerbescheinigung bis 28. Februar ausstellen

    An alle Arbeitnehmer für die Steuererklärung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

1 Tag

Offiziell: max. 1 Tag

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Anmeldung zu spät abgegeben (Verspätungszuschlag)
  • Lohnsteuer falsch berechnet (Steuerklasse nicht beachtet)

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen und Lohnsteuer einbehalten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anmeldung zu spät abgegeben (Verspätungszuschlag)
  • Lohnsteuer falsch berechnet (Steuerklasse nicht beachtet)

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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