Maklererlaubnis beantragen (§ 34c GewO)
Erlaubnis zur gewerblichen Immobilien- und Darlehensvermittlung sowie Bauträgertätigkeit nach § 34c Gewerbeordnung.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim zuständigen Gewerbeamt stellen
Mit Personalausweis, Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse.
- 2
Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit
Abfragen bei Insolvenzgericht, Schuldnerverzeichnis und Staatsanwaltschaft.
- 3
Erlaubnisurkunde erhalten
Unbefristet, aber mit Pflicht zur laufenden Weiterbildung (20 Std./3 Jahre).
Benötigte Unterlagen
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)Pflicht
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Tätigkeit vor Erlaubniserteilung begonnen
- • Berufshaftpflichtversicherung nicht abgeschlossen (für Immobilienmakler)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Fehlende persönliche Zuverlässigkeit (Insolvenz, Vorstrafen)
- • Geordnete Vermögensverhältnisse nicht nachgewiesen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen und Unternehmen, die gewerblich Immobilien vermitteln oder finanzieren möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Tätigkeit vor Erlaubniserteilung begonnen
- •Berufshaftpflichtversicherung nicht abgeschlossen (für Immobilienmakler)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Fehlende persönliche Zuverlässigkeit (Insolvenz, Vorstrafen)
- •Geordnete Vermögensverhältnisse nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.