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Gewerbe & Selbständigkeit

Maklererlaubnis beantragen (§ 34c GewO)

Erlaubnis zur gewerblichen Immobilien- und Darlehensvermittlung sowie Bauträgertätigkeit nach § 34c Gewerbeordnung.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim zuständigen Gewerbeamt stellen

    Mit Personalausweis, Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse.

  2. 2

    Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit

    Abfragen bei Insolvenzgericht, Schuldnerverzeichnis und Staatsanwaltschaft.

  3. 3

    Erlaubnisurkunde erhalten

    Unbefristet, aber mit Pflicht zur laufenden Weiterbildung (20 Std./3 Jahre).

Benötigte Unterlagen

  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)Pflicht

    Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Tätigkeit vor Erlaubniserteilung begonnen
  • Berufshaftpflichtversicherung nicht abgeschlossen (für Immobilienmakler)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Fehlende persönliche Zuverlässigkeit (Insolvenz, Vorstrafen)
  • Geordnete Vermögensverhältnisse nicht nachgewiesen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen und Unternehmen, die gewerblich Immobilien vermitteln oder finanzieren möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Tätigkeit vor Erlaubniserteilung begonnen
  • Berufshaftpflichtversicherung nicht abgeschlossen (für Immobilienmakler)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Fehlende persönliche Zuverlässigkeit (Insolvenz, Vorstrafen)
  • Geordnete Vermögensverhältnisse nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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