Mehrbedarf beim Bürgergeld beantragen
Zusätzlicher Bedarf zum Regelsatz des Bürgergelds, z. B. für Alleinerziehende, Schwangere, Menschen mit Behinderung oder bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen.
So gehen Sie vor
- 1
Mehrbedarf beim Jobcenter geltend machen
Formlos oder mit dem Hauptantrag, mit entsprechenden Nachweisen.
- 2
Nachweise einreichen
Z. B. Mutterpass, Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen, ärztliches Attest.
- 3
Bewilligung als Zuschlag zum Regelsatz
Wird zusammen mit dem Bürgergeld ausgezahlt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Ärztliche Bescheinigung für ernährungsbedingten Mehrbedarf fehlt
- • Nachweis der Schwangerschaft (Mutterpass) nicht eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- • Voraussetzungen für den jeweiligen Mehrbedarf nicht erfüllt
- • Medizinische Notwendigkeit (z. B. bei Ernährung) nicht durch Attest belegt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Bürgergeld-Beziehende mit besonderen Lebenslagen, die einen anerkannten Mehrbedarf begründen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Ärztliche Bescheinigung für ernährungsbedingten Mehrbedarf fehlt
- •Nachweis der Schwangerschaft (Mutterpass) nicht eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- •Voraussetzungen für den jeweiligen Mehrbedarf nicht erfüllt
- •Medizinische Notwendigkeit (z. B. bei Ernährung) nicht durch Attest belegt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.