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Sozialleistungen

Mehrbedarf im Bürgergeld beantragen

Antrag auf anerkannte Mehrbedarfe (z. B. für Schwangere, Alleinerziehende, Kranke) zusätzlich zum Bürgergeld-Regelbedarf.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Mehrbedarf beim Jobcenter geltend machen

    Im Rahmen des Bürgergeld-Antrags oder gesondert.

  2. 2

    Nachweise erbringen

    Schwangerschaftsbescheinigung, Scheidungsurteil oder ärztliches Attest.

  3. 3

    Bewilligung im Bürgergeld-Bescheid

    Prozentualer Zuschlag auf den Regelbedarf.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Mehrbedarf nicht beantragt, obwohl Anspruch besteht
  • Antrag nicht bei Änderung der Lebenssituation aktualisiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Mehrbedarf nicht ausreichend begründet
  • Ärztliches Attest fehlt bei Ernährungsmehrbedarf

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Bürgergeld-Bezieher mit besonderer Bedarfslage (Schwangerschaft, Alleinerziehung, chronische Erkrankung, Kosher/Halal-Ernährung).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Mehrbedarf nicht beantragt, obwohl Anspruch besteht
  • Antrag nicht bei Änderung der Lebenssituation aktualisiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Mehrbedarf nicht ausreichend begründet
  • Ärztliches Attest fehlt bei Ernährungsmehrbedarf

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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