Mehrbedarf im Bürgergeld beantragen
Antrag auf anerkannte Mehrbedarfe (z. B. für Schwangere, Alleinerziehende, Kranke) zusätzlich zum Bürgergeld-Regelbedarf.
So gehen Sie vor
- 1
Mehrbedarf beim Jobcenter geltend machen
Im Rahmen des Bürgergeld-Antrags oder gesondert.
- 2
Nachweise erbringen
Schwangerschaftsbescheinigung, Scheidungsurteil oder ärztliches Attest.
- 3
Bewilligung im Bürgergeld-Bescheid
Prozentualer Zuschlag auf den Regelbedarf.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Mehrbedarf nicht beantragt, obwohl Anspruch besteht
- • Antrag nicht bei Änderung der Lebenssituation aktualisiert
Häufige Ablehnungsgründe
- • Mehrbedarf nicht ausreichend begründet
- • Ärztliches Attest fehlt bei Ernährungsmehrbedarf
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Bürgergeld-Bezieher mit besonderer Bedarfslage (Schwangerschaft, Alleinerziehung, chronische Erkrankung, Kosher/Halal-Ernährung).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Mehrbedarf nicht beantragt, obwohl Anspruch besteht
- •Antrag nicht bei Änderung der Lebenssituation aktualisiert
Häufige Ablehnungsgründe
- •Mehrbedarf nicht ausreichend begründet
- •Ärztliches Attest fehlt bei Ernährungsmehrbedarf
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.