Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) beantragen
Förderung für Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister, Fachwirt, Techniker) durch Zuschuss und zinsgünstiges Darlehen.
So gehen Sie vor
- 1
Förderfähigkeit der Maßnahme prüfen
Maßnahme muss mind. 400 Stunden umfassen und auf einen anerkannten Fortbildungsabschluss vorbereiten.
- 2
Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung
Online über das AFBG-Portal oder schriftlich.
- 3
Bewilligung von Zuschuss und Darlehen
Maßnahmebeitrag und ggf. Unterhaltsbeitrag, teils als Zuschuss, teils als KfW-Darlehen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Antrag erst nach Beginn der Maßnahme gestellt
- • Einkommensnachweise von Ehepartner/Eltern fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Maßnahme nicht förderfähig (kein anerkannter Fortbildungsabschluss)
- • Antragsteller bereits im Besitz eines höherwertigen Abschlusses
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung anstreben, unabhängig vom Alter und der Höhe eines vorherigen BAföG-Bezugs.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Beginn der Maßnahme gestellt
- •Einkommensnachweise von Ehepartner/Eltern fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Maßnahme nicht förderfähig (kein anerkannter Fortbildungsabschluss)
- •Antragsteller bereits im Besitz eines höherwertigen Abschlusses
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.