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Bildung

Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) beantragen

Förderung für Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister, Fachwirt, Techniker) durch Zuschuss und zinsgünstiges Darlehen.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Förderfähigkeit der Maßnahme prüfen

    Maßnahme muss mind. 400 Stunden umfassen und auf einen anerkannten Fortbildungsabschluss vorbereiten.

  2. 2

    Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung

    Online über das AFBG-Portal oder schriftlich.

  3. 3

    Bewilligung von Zuschuss und Darlehen

    Maßnahmebeitrag und ggf. Unterhaltsbeitrag, teils als Zuschuss, teils als KfW-Darlehen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Antrag erst nach Beginn der Maßnahme gestellt
  • Einkommensnachweise von Ehepartner/Eltern fehlen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Maßnahme nicht förderfähig (kein anerkannter Fortbildungsabschluss)
  • Antragsteller bereits im Besitz eines höherwertigen Abschlusses

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung anstreben, unabhängig vom Alter und der Höhe eines vorherigen BAföG-Bezugs.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag erst nach Beginn der Maßnahme gestellt
  • Einkommensnachweise von Ehepartner/Eltern fehlen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Maßnahme nicht förderfähig (kein anerkannter Fortbildungsabschluss)
  • Antragsteller bereits im Besitz eines höherwertigen Abschlusses

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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