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Bildung & Ausbildung

Ausländischen Meisterabschluss anerkennen

Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Meisterabschlusses bei der Handwerkskammer, um den Meistertitel in Deutschland führen und als Betriebsleiter tätig sein zu dürfen.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 71.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständige HWK kontaktieren

    HWK am Wohn- oder Betriebssitz ist zuständig.

  2. 2

    Beglaubigte Übersetzungen anfertigen lassen

    Alle Urkunden durch vereidigten Übersetzer übersetzen.

  3. 3

    Antrag einreichen

    Unterlagen bei der HWK einreichen und Anerkennungsbescheid abwarten.

Benötigte Unterlagen

  • Ausländische Meisterurkunde (original + beglaubigte Übersetzung)Pflicht
  • LichtbildausweisPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Fehlende beglaubigte Übersetzungen
  • Berufserfahrung nicht nachgewiesen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Ausbildungsinhalt nicht vergleichbar
  • Unterlagen unvollständig

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen mit ausländischem Meister- oder vergleichbarem Berufsabschluss, die in Deutschland selbständig im Handwerk tätig werden wollen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 71.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Fehlende beglaubigte Übersetzungen
  • Berufserfahrung nicht nachgewiesen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Ausbildungsinhalt nicht vergleichbar
  • Unterlagen unvollständig

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Welche EU-Qualifikationen werden anerkannt?

EU-/EWR-Qualifikationen werden nach der EU-Anerkennungsrichtlinie bevorzugt geprüft.

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