Melderegisterauskunft beantragen
Einfache Melderegisterauskunft über die aktuelle Anschrift einer Person bei der zuständigen Meldebehörde.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Bürgeramt stellen
Schriftlich, persönlich oder online mit Angabe des Grundes (berechtigtes Interesse).
- 2
Prüfung des berechtigten Interesses
Meldebehörde prüft, ob Auskunftssperre besteht und Interesse glaubhaft ist.
- 3
Auskunft erhalten
Mitteilung der aktuellen Anschrift gegen Gebühr (in der Regel 11 €).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
3 Tage
Offiziell: max. ca. 1 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Berechtigtes Interesse nicht ausreichend begründet
- • Gebühr nicht entrichtet
Häufige Ablehnungsgründe
- • Auskunftssperre der gesuchten Person aktiv
- • Berechtigtes Interesse nicht glaubhaft gemacht
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Privatpersonen und Unternehmen mit berechtigtem Interesse an der aktuellen Adresse einer Person.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Berechtigtes Interesse nicht ausreichend begründet
- •Gebühr nicht entrichtet
Häufige Ablehnungsgründe
- •Auskunftssperre der gesuchten Person aktiv
- •Berechtigtes Interesse nicht glaubhaft gemacht
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Kann jedermann eine Melderegisterauskunft beantragen?▼
Ja, jedoch nur mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse. Besteht eine Auskunftssperre, wird keine Auskunft erteilt.