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Familienleistungen

Mutterschutz melden

Meldung einer Schwangerschaft durch den Arbeitgeber an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zur Prüfung von Beschäftigungsverboten.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 98.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen

    Möglichst frühzeitig, mit ärztlicher Bescheinigung des Geburtstermins.

  2. 2

    Arbeitgeber meldet an die Arbeitsschutzbehörde

    Prüfung, ob ein individuelles Beschäftigungsverbot erforderlich ist.

  3. 3

    Mutterschutzfristen

    6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Mehrlings-/Frühgeburten).

Benötigte Unterlagen

  • Ärztliche Bescheinigung über den GeburtsterminPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Mitteilung der Schwangerschaft an Arbeitgeber zu spät, dadurch Mutterschutzfristen verzögert

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen über ihren Arbeitgeber.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 98.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Mitteilung der Schwangerschaft an Arbeitgeber zu spät, dadurch Mutterschutzfristen verzögert

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

    Verwandte Leistungen

    Weiterlesen