Mutterschutz melden
Meldung einer Schwangerschaft durch den Arbeitgeber an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zur Prüfung von Beschäftigungsverboten.
So gehen Sie vor
- 1
Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen
Möglichst frühzeitig, mit ärztlicher Bescheinigung des Geburtstermins.
- 2
Arbeitgeber meldet an die Arbeitsschutzbehörde
Prüfung, ob ein individuelles Beschäftigungsverbot erforderlich ist.
- 3
Mutterschutzfristen
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Mehrlings-/Frühgeburten).
Benötigte Unterlagen
- Ärztliche Bescheinigung über den GeburtsterminPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Mitteilung der Schwangerschaft an Arbeitgeber zu spät, dadurch Mutterschutzfristen verzögert
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen über ihren Arbeitgeber.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 98.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Mitteilung der Schwangerschaft an Arbeitgeber zu spät, dadurch Mutterschutzfristen verzögert
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.