Auslandgeburt nachbeurkunden lassen
Eintragung einer im Ausland geborenen deutschen Staatsangehörigen oder eines deutschen Staatsangehörigen in das deutsche Geburtenregister.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim zuständigen Standesamt stellen
Standesamt I Berlin für im Ausland geborene Deutsche; ggf. örtliches Standesamt.
- 2
Ausländische Geburtsurkunde mit Apostille oder Legalisation einreichen
Plus beglaubigte Übersetzung und Nachweise der deutschen Staatsangehörigkeit der Eltern.
- 3
Deutsche Geburtsurkunde erhalten
Wird im deutschen Geburtenregister eingetragen.
Benötigte Unterlagen
- Ausländische Geburtsurkunde mit ApostillePflichtOft vergessen
Legalisierte ausländische Geburtsurkunde.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 4 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Apostille oder Legalisation der ausländischen Urkunde vergessen
- • Antrag beim falschen Standesamt gestellt (zuständig: Standesamt I in Berlin oder Wohnort der Eltern)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Deutsche Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen
- • Ausländische Geburtsurkunde nicht legalisiert oder apostilliert
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Deutsche Staatsangehörige, deren Geburt im Ausland stattfand und die eine deutsche Geburtsurkunde benötigen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 4 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Apostille oder Legalisation der ausländischen Urkunde vergessen
- •Antrag beim falschen Standesamt gestellt (zuständig: Standesamt I in Berlin oder Wohnort der Eltern)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Deutsche Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen
- •Ausländische Geburtsurkunde nicht legalisiert oder apostilliert
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.