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Auslandgeburt nachbeurkunden lassen

Eintragung einer im Ausland geborenen deutschen Staatsangehörigen oder eines deutschen Staatsangehörigen in das deutsche Geburtenregister.

Bearbeitung: ca. 4 Wochen
Erfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim zuständigen Standesamt stellen

    Standesamt I Berlin für im Ausland geborene Deutsche; ggf. örtliches Standesamt.

  2. 2

    Ausländische Geburtsurkunde mit Apostille oder Legalisation einreichen

    Plus beglaubigte Übersetzung und Nachweise der deutschen Staatsangehörigkeit der Eltern.

  3. 3

    Deutsche Geburtsurkunde erhalten

    Wird im deutschen Geburtenregister eingetragen.

Benötigte Unterlagen

  • Ausländische Geburtsurkunde mit ApostillePflichtOft vergessen

    Legalisierte ausländische Geburtsurkunde.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 4 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Apostille oder Legalisation der ausländischen Urkunde vergessen
  • Antrag beim falschen Standesamt gestellt (zuständig: Standesamt I in Berlin oder Wohnort der Eltern)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Deutsche Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen
  • Ausländische Geburtsurkunde nicht legalisiert oder apostilliert

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Deutsche Staatsangehörige, deren Geburt im Ausland stattfand und die eine deutsche Geburtsurkunde benötigen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 4 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Apostille oder Legalisation der ausländischen Urkunde vergessen
  • Antrag beim falschen Standesamt gestellt (zuständig: Standesamt I in Berlin oder Wohnort der Eltern)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Deutsche Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen
  • Ausländische Geburtsurkunde nicht legalisiert oder apostilliert

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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