Namensänderung
Änderung von Vor- oder Familiennamen außerhalb der gesetzlichen Regelfälle (z. B. Heirat) über das Standesamt bzw. die Namensänderungsbehörde.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Standesamt stellen
Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung des wichtigen Grundes.
- 2
Unterlagen einreichen
Geburtsurkunde, Personalausweis, ggf. ärztliche/psychologische Gutachten.
- 3
Entscheidung abwarten
Bearbeitungsdauer kann je nach Einzelfall mehrere Monate betragen.
Benötigte Unterlagen
- GeburtsurkundePflicht
- Begründung des wichtigen GrundesPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Begründung des wichtigen Grundes zu knapp
- • Geburtsurkunde fehlt im Original
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kein „wichtiger Grund“ im Sinne des Namensänderungsgesetzes nachgewiesen
- • Unterlagen unvollständig
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit wichtigem Grund, z. B. diskriminierende Namen, Rufnamenänderung nach Adoption oder Geschlechtsanpassung.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Begründung des wichtigen Grundes zu knapp
- •Geburtsurkunde fehlt im Original
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein „wichtiger Grund“ im Sinne des Namensänderungsgesetzes nachgewiesen
- •Unterlagen unvollständig
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Was kostet eine Namensänderung?▼
Je nach Aufwand zwischen 30 € und mehreren Hundert Euro Verwaltungsgebühr.