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Personenstand

Namensänderung

Änderung von Vor- oder Familiennamen außerhalb der gesetzlichen Regelfälle (z. B. Heirat) über das Standesamt bzw. die Namensänderungsbehörde.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 65.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Standesamt stellen

    Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung des wichtigen Grundes.

  2. 2

    Unterlagen einreichen

    Geburtsurkunde, Personalausweis, ggf. ärztliche/psychologische Gutachten.

  3. 3

    Entscheidung abwarten

    Bearbeitungsdauer kann je nach Einzelfall mehrere Monate betragen.

Benötigte Unterlagen

  • GeburtsurkundePflicht
  • Begründung des wichtigen GrundesPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Begründung des wichtigen Grundes zu knapp
  • Geburtsurkunde fehlt im Original

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein „wichtiger Grund“ im Sinne des Namensänderungsgesetzes nachgewiesen
  • Unterlagen unvollständig

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen mit wichtigem Grund, z. B. diskriminierende Namen, Rufnamenänderung nach Adoption oder Geschlechtsanpassung.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Begründung des wichtigen Grundes zu knapp
  • Geburtsurkunde fehlt im Original

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein „wichtiger Grund“ im Sinne des Namensänderungsgesetzes nachgewiesen
  • Unterlagen unvollständig

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Was kostet eine Namensänderung?

Je nach Aufwand zwischen 30 € und mehreren Hundert Euro Verwaltungsgebühr.

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