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Personenstand

Namensänderung nach Scheidung beantragen

Erklärung der Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früher geführten Namens nach Rechtskraft der Scheidung beim Standesamt.

Bearbeitung: 1 Tag
Erfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Erklärung beim Standesamt abgeben

    Mit rechtskräftigem Scheidungsurteil und aktuellem Personalausweis.

  2. 2

    Namensänderungsurkunde erhalten

    Standesamt stellt Bescheinigung aus.

  3. 3

    Personalausweis und Reisepass aktualisieren

    Neue Dokumente beim Bürgeramt beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Rechtskräftiges ScheidungsurteilPflicht

    Nachweis der rechtskräftigen Scheidung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

1 Tag

Offiziell: max. 1 Tag

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Namensänderung bei Behörden nicht vollständig nachgezogen (Ausweis, Reisepass, Banken)
  • Erklärung erst lange nach der Scheidung (jederzeit möglich, aber früher einfacher)

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Geschiedene Personen, die ihren Ehenamen ablegen und den Geburtsnamen oder einen früheren Namen wieder annehmen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Namensänderung bei Behörden nicht vollständig nachgezogen (Ausweis, Reisepass, Banken)
  • Erklärung erst lange nach der Scheidung (jederzeit möglich, aber früher einfacher)

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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