Namensänderung nach Scheidung beantragen
Erklärung der Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früher geführten Namens nach Rechtskraft der Scheidung beim Standesamt.
So gehen Sie vor
- 1
Erklärung beim Standesamt abgeben
Mit rechtskräftigem Scheidungsurteil und aktuellem Personalausweis.
- 2
Namensänderungsurkunde erhalten
Standesamt stellt Bescheinigung aus.
- 3
Personalausweis und Reisepass aktualisieren
Neue Dokumente beim Bürgeramt beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Rechtskräftiges ScheidungsurteilPflicht
Nachweis der rechtskräftigen Scheidung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
1 Tag
Offiziell: max. 1 Tag
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Namensänderung bei Behörden nicht vollständig nachgezogen (Ausweis, Reisepass, Banken)
- • Erklärung erst lange nach der Scheidung (jederzeit möglich, aber früher einfacher)
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Geschiedene Personen, die ihren Ehenamen ablegen und den Geburtsnamen oder einen früheren Namen wieder annehmen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Namensänderung bei Behörden nicht vollständig nachgezogen (Ausweis, Reisepass, Banken)
- •Erklärung erst lange nach der Scheidung (jederzeit möglich, aber früher einfacher)
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.