StaatsNavigator
Aufenthalt & Migration

Niederlassungserlaubnis beantragen

Unbefristeter Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige nach mehrjährigem rechtmäßigem Aufenthalt und gesicherter Existenz.

Bearbeitung: ca. 3 Monate
Erfolgsquote: 75.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse (B1), gesicherter Lebensunterhalt, Rentenbeiträge (i. d. R. 60 Monate).

  2. 2

    Termin bei der Ausländerbehörde

    Antrag mit allen Nachweisen persönlich stellen.

  3. 3

    Entscheidung und Aushändigung

    Bei positivem Bescheid wird der unbefristete Titel ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

  • ReisepassPflicht
  • Sprachzertifikat B1PflichtOft vergessen
  • RentenversicherungsverlaufPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Rentenversicherungsverlauf nicht vollständig vorgelegt
  • Sprachzertifikat fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Aufenthaltsdauer noch nicht ausreichend
  • Lebensunterhalt nicht dauerhaft gesichert
  • Sprachniveau B1 nicht nachgewiesen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen mit i. d. R. mind. 5 Jahren Aufenthaltserlaubnis, gesichertem Lebensunterhalt, ausreichenden Sprachkenntnissen (i. d. R. B1) und Rentenbeiträgen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Monate

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Rentenversicherungsverlauf nicht vollständig vorgelegt
  • Sprachzertifikat fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Aufenthaltsdauer noch nicht ausreichend
  • Lebensunterhalt nicht dauerhaft gesichert
  • Sprachniveau B1 nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie lange muss man in Deutschland gelebt haben?

In der Regel 5 Jahre mit Aufenthaltserlaubnis, für Inhaber einer Blauen Karte EU teils schon nach 21–33 Monaten.

Weiterlesen