Niederlassungserlaubnis beantragen
Unbefristeter Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige nach mehrjährigem rechtmäßigem Aufenthalt und gesicherter Existenz.
So gehen Sie vor
- 1
Voraussetzungen prüfen
Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse (B1), gesicherter Lebensunterhalt, Rentenbeiträge (i. d. R. 60 Monate).
- 2
Termin bei der Ausländerbehörde
Antrag mit allen Nachweisen persönlich stellen.
- 3
Entscheidung und Aushändigung
Bei positivem Bescheid wird der unbefristete Titel ausgestellt.
Benötigte Unterlagen
- ReisepassPflicht
- Sprachzertifikat B1PflichtOft vergessen
- RentenversicherungsverlaufPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Rentenversicherungsverlauf nicht vollständig vorgelegt
- • Sprachzertifikat fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Aufenthaltsdauer noch nicht ausreichend
- • Lebensunterhalt nicht dauerhaft gesichert
- • Sprachniveau B1 nicht nachgewiesen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit i. d. R. mind. 5 Jahren Aufenthaltserlaubnis, gesichertem Lebensunterhalt, ausreichenden Sprachkenntnissen (i. d. R. B1) und Rentenbeiträgen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Rentenversicherungsverlauf nicht vollständig vorgelegt
- •Sprachzertifikat fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Aufenthaltsdauer noch nicht ausreichend
- •Lebensunterhalt nicht dauerhaft gesichert
- •Sprachniveau B1 nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange muss man in Deutschland gelebt haben?▼
In der Regel 5 Jahre mit Aufenthaltserlaubnis, für Inhaber einer Blauen Karte EU teils schon nach 21–33 Monaten.