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Aufenthalt & Migration

Niederlassungserlaubnis beantragen

Unbefristeter Aufenthaltstitel (§ 9 AufenthG) nach mindestens 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    5 Jahre Aufenthaltserlaubnis, Lebensunterhaltssicherung, 60 Monate RV-Beiträge, B1-Deutschkenntnisse, keine Straftaten.

  2. 2

    Antrag bei der Ausländerbehörde stellen

    Mit Einkommensnachweisen, Rentenversicherungsnachweis und Sprachzertifikat.

  3. 3

    Niederlassungserlaubnis erhalten

    Unbefristeter Aufenthaltstitel ohne weitere Verlängerungspflicht.

Benötigte Unterlagen

  • Sprachzertifikat (mind. B1)PflichtOft vergessen

    Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Nicht auf Rentenversicherungszeiten geachtet (mind. 60 Monate)
  • Antrag zu spät gestellt (bisherige Erlaubnis abgelaufen)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lebensunterhalt nicht eigenständig gesichert
  • Rentenversicherungsbeiträge nicht ausreichend
  • Deutschkenntnisse unter B1

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Drittstaatsangehörige, die seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und die Voraussetzungen erfüllen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Nicht auf Rentenversicherungszeiten geachtet (mind. 60 Monate)
  • Antrag zu spät gestellt (bisherige Erlaubnis abgelaufen)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lebensunterhalt nicht eigenständig gesichert
  • Rentenversicherungsbeiträge nicht ausreichend
  • Deutschkenntnisse unter B1

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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