Niederlassungserlaubnis beantragen
Unbefristeter Aufenthaltstitel (§ 9 AufenthG) nach mindestens 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland.
So gehen Sie vor
- 1
Voraussetzungen prüfen
5 Jahre Aufenthaltserlaubnis, Lebensunterhaltssicherung, 60 Monate RV-Beiträge, B1-Deutschkenntnisse, keine Straftaten.
- 2
Antrag bei der Ausländerbehörde stellen
Mit Einkommensnachweisen, Rentenversicherungsnachweis und Sprachzertifikat.
- 3
Niederlassungserlaubnis erhalten
Unbefristeter Aufenthaltstitel ohne weitere Verlängerungspflicht.
Benötigte Unterlagen
- Sprachzertifikat (mind. B1)PflichtOft vergessen
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Nicht auf Rentenversicherungszeiten geachtet (mind. 60 Monate)
- • Antrag zu spät gestellt (bisherige Erlaubnis abgelaufen)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Lebensunterhalt nicht eigenständig gesichert
- • Rentenversicherungsbeiträge nicht ausreichend
- • Deutschkenntnisse unter B1
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Drittstaatsangehörige, die seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und die Voraussetzungen erfüllen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Nicht auf Rentenversicherungszeiten geachtet (mind. 60 Monate)
- •Antrag zu spät gestellt (bisherige Erlaubnis abgelaufen)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Lebensunterhalt nicht eigenständig gesichert
- •Rentenversicherungsbeiträge nicht ausreichend
- •Deutschkenntnisse unter B1
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.