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Verkehr

Oldtimer-Zulassung (H-Kennzeichen) beantragen

Zulassung eines Fahrzeugs mit dem H-Kennzeichen (Historisches Fahrzeug) ab einem Alter von 30 Jahren nach bestandener Oldtimer-Hauptuntersuchung.

Bearbeitung: 1 Tag
Erfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Oldtimer-HU bei anerkanntem Prüfer ablegen

    TÜV oder DEKRA prüft Originalität und Verkehrssicherheit.

  2. 2

    H-Kennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen

    Mit positivem HU-Oldtimer-Gutachten, Fahrzeugbrief und Personalausweis.

  3. 3

    Vorteile nutzen

    Steuerlicher Pauschalsteuerbetrag, keine Feinstaubzone-Beschränkungen.

Benötigte Unterlagen

  • Oldtimer-HU-GutachtenPflicht

    Positives Prüfgutachten einer anerkannten Prüforganisation.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

1 Tag

Offiziell: max. 1 Tag

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Fahrzeug wegen Tuning nicht als Oldtimer anerkannt
  • Fehlende Teilegutachten für nachgerüstete Teile

Häufige Ablehnungsgründe

  • Fahrzeug nicht im Originalzustand oder unzulässig verändert
  • HU-Oldtimer-Prüfung nicht bestanden

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eigentümer von mindestens 30 Jahre alten Fahrzeugen, die als historyisches Kulturgut anerkannt werden.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Fahrzeug wegen Tuning nicht als Oldtimer anerkannt
  • Fehlende Teilegutachten für nachgerüstete Teile

Häufige Ablehnungsgründe

  • Fahrzeug nicht im Originalzustand oder unzulässig verändert
  • HU-Oldtimer-Prüfung nicht bestanden

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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