Oldtimer zulassen (H-Kennzeichen)
Zulassung eines mindestens 30 Jahre alten Fahrzeugs im Originalzustand mit H-Kennzeichen und vergünstigter pauschaler Kfz-Steuer.
So gehen Sie vor
- 1
H-Gutachten einholen
Bei TÜV, DEKRA oder anderer anerkannter Prüforganisation (§ 23 StVZO).
- 2
Antrag bei der Zulassungsstelle
Mit Gutachten, Fahrzeugpapieren und eVB-Nummer.
- 3
H-Kennzeichen erhalten
Pauschale Kfz-Steuer und ggf. Versicherungsvergünstigungen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Gutachten bei einer nicht anerkannten Prüforganisation eingeholt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Gutachten negativ (Fahrzeug nicht im überwiegend originalen Zustand)
- • Fahrzeug noch keine 30 Jahre alt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Halter von Fahrzeugen, die mindestens 30 Jahre alt sind und ein positives Gutachten (§ 23 StVZO) erhalten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Gutachten bei einer nicht anerkannten Prüforganisation eingeholt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Gutachten negativ (Fahrzeug nicht im überwiegend originalen Zustand)
- •Fahrzeug noch keine 30 Jahre alt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.