StaatsNavigator
Verkehr

Oldtimer zulassen (H-Kennzeichen)

Zulassung eines mindestens 30 Jahre alten Fahrzeugs im Originalzustand mit H-Kennzeichen und vergünstigter pauschaler Kfz-Steuer.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    H-Gutachten einholen

    Bei TÜV, DEKRA oder anderer anerkannter Prüforganisation (§ 23 StVZO).

  2. 2

    Antrag bei der Zulassungsstelle

    Mit Gutachten, Fahrzeugpapieren und eVB-Nummer.

  3. 3

    H-Kennzeichen erhalten

    Pauschale Kfz-Steuer und ggf. Versicherungsvergünstigungen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Gutachten bei einer nicht anerkannten Prüforganisation eingeholt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Gutachten negativ (Fahrzeug nicht im überwiegend originalen Zustand)
  • Fahrzeug noch keine 30 Jahre alt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Halter von Fahrzeugen, die mindestens 30 Jahre alt sind und ein positives Gutachten (§ 23 StVZO) erhalten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Gutachten bei einer nicht anerkannten Prüforganisation eingeholt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Gutachten negativ (Fahrzeug nicht im überwiegend originalen Zustand)
  • Fahrzeug noch keine 30 Jahre alt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Weiterlesen