Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (Ordnungswidrigkeit) einlegen
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Geschwindigkeitsverstoß, Lärmbelästigung) bei der erlassenden Behörde.
So gehen Sie vor
- 1
Einspruch fristgerecht einlegen
Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung bei der Bußgeldbehörde.
- 2
Akteneinsicht beantragen
Zur Prüfung von Messverfahren und möglichen Fehlern.
- 3
Entscheidung der Behörde oder Vorlage ans Amtsgericht
Bei Aufrechterhaltung des Bescheids entscheidet das Amtsgericht.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Einspruchsfrist (2 Wochen ab Zustellung) versäumt
- • Akteneinsicht (z. B. Messprotokoll, Rohmessdaten) nicht beantragt, um Messfehler zu prüfen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Verstoß durch Messung/Beweisfotos eindeutig belegt
- • Einspruchsfrist von zwei Wochen versäumt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, gegen die ein Bußgeldbescheid erlassen wurde und die diesen nicht akzeptieren.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 35.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Einspruchsfrist (2 Wochen ab Zustellung) versäumt
- •Akteneinsicht (z. B. Messprotokoll, Rohmessdaten) nicht beantragt, um Messfehler zu prüfen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Verstoß durch Messung/Beweisfotos eindeutig belegt
- •Einspruchsfrist von zwei Wochen versäumt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.