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Recht & Justiz

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (Ordnungswidrigkeit) einlegen

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Geschwindigkeitsverstoß, Lärmbelästigung) bei der erlassenden Behörde.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 35.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Einspruch fristgerecht einlegen

    Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung bei der Bußgeldbehörde.

  2. 2

    Akteneinsicht beantragen

    Zur Prüfung von Messverfahren und möglichen Fehlern.

  3. 3

    Entscheidung der Behörde oder Vorlage ans Amtsgericht

    Bei Aufrechterhaltung des Bescheids entscheidet das Amtsgericht.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Einspruchsfrist (2 Wochen ab Zustellung) versäumt
  • Akteneinsicht (z. B. Messprotokoll, Rohmessdaten) nicht beantragt, um Messfehler zu prüfen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verstoß durch Messung/Beweisfotos eindeutig belegt
  • Einspruchsfrist von zwei Wochen versäumt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, gegen die ein Bußgeldbescheid erlassen wurde und die diesen nicht akzeptieren.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 35.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Einspruchsfrist (2 Wochen ab Zustellung) versäumt
  • Akteneinsicht (z. B. Messprotokoll, Rohmessdaten) nicht beantragt, um Messfehler zu prüfen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verstoß durch Messung/Beweisfotos eindeutig belegt
  • Einspruchsfrist von zwei Wochen versäumt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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