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Familienleistungen

Partnerschaftsbonus beantragen

Vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig 25–30 Wochenstunden erwerbstätig sind (Partnerschaftsbonus nach BEEG).

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 75.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Gemeinsamen Antrag beider Elternteile stellen

    Bei der Elterngeldstelle, zusammen mit dem ElterngeldPlus-Antrag.

  2. 2

    Beschäftigungsnachweis einreichen

    Bestätigung des Arbeitgebers über die vereinbarte Arbeitszeit.

  3. 3

    Bewilligung der Bonusmonate

    Vier weitere ElterngeldPlus-Monate werden ausgezahlt.

Benötigte Unterlagen

  • Arbeitgeberbestätigung zur ArbeitszeitPflicht

    Nachweis der Teilzeittätigkeit im Korridor 25–30 Std./Woche.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 4 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Stunden-Korridor nicht genau eingehalten
  • Antrag nicht gemeinsam mit ElterngeldPlus gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Arbeitszeit außerhalb des Korridors 25–30 Stunden
  • Bonusmonate nicht gleichzeitig beantragt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Elternpaare, die nach der Geburt beide in Teilzeit (25–30 Std./Woche) arbeiten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Stunden-Korridor nicht genau eingehalten
  • Antrag nicht gemeinsam mit ElterngeldPlus gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Arbeitszeit außerhalb des Korridors 25–30 Stunden
  • Bonusmonate nicht gleichzeitig beantragt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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