Partnerschaftsbonus beantragen
Vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig 25–30 Wochenstunden erwerbstätig sind (Partnerschaftsbonus nach BEEG).
So gehen Sie vor
- 1
Gemeinsamen Antrag beider Elternteile stellen
Bei der Elterngeldstelle, zusammen mit dem ElterngeldPlus-Antrag.
- 2
Beschäftigungsnachweis einreichen
Bestätigung des Arbeitgebers über die vereinbarte Arbeitszeit.
- 3
Bewilligung der Bonusmonate
Vier weitere ElterngeldPlus-Monate werden ausgezahlt.
Benötigte Unterlagen
- Arbeitgeberbestätigung zur ArbeitszeitPflicht
Nachweis der Teilzeittätigkeit im Korridor 25–30 Std./Woche.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 4 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Stunden-Korridor nicht genau eingehalten
- • Antrag nicht gemeinsam mit ElterngeldPlus gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Arbeitszeit außerhalb des Korridors 25–30 Stunden
- • Bonusmonate nicht gleichzeitig beantragt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Elternpaare, die nach der Geburt beide in Teilzeit (25–30 Std./Woche) arbeiten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Stunden-Korridor nicht genau eingehalten
- •Antrag nicht gemeinsam mit ElterngeldPlus gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Arbeitszeit außerhalb des Korridors 25–30 Stunden
- •Bonusmonate nicht gleichzeitig beantragt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.