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Personenstand

Personenstandsurkunde berichtigen lassen

Berichtigung von Fehlern in einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim zuständigen Standesamt stellen

    Mit Originalurkunde und Nachweisen für die richtige Schreibweise.

  2. 2

    Prüfung durch das Standesamt

    Standesamt prüft, ob es sich um einen offensichtlichen Fehler handelt.

  3. 3

    Berichtigte Urkunde erhalten

    Kostenlos bei eindeutigem Behördenfehler, kostenpflichtig bei anderen Fällen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag mit Änderungswunsch (statt Fehlerkorrektur) gestellt
  • Beglaubigte Nachweise für die richtige Schreibweise fehlen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Berichtigung wäre eine inhaltliche Änderung (erfordert Gerichtsurteil)
  • Nachweis für Richtigkeit fehlt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, in deren Personenstandsurkunden Schreib- oder Übertragungsfehler enthalten sind.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag mit Änderungswunsch (statt Fehlerkorrektur) gestellt
  • Beglaubigte Nachweise für die richtige Schreibweise fehlen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Berichtigung wäre eine inhaltliche Änderung (erfordert Gerichtsurteil)
  • Nachweis für Richtigkeit fehlt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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