Personenstandsurkunde berichtigen lassen
Berichtigung von Fehlern in einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim zuständigen Standesamt stellen
Mit Originalurkunde und Nachweisen für die richtige Schreibweise.
- 2
Prüfung durch das Standesamt
Standesamt prüft, ob es sich um einen offensichtlichen Fehler handelt.
- 3
Berichtigte Urkunde erhalten
Kostenlos bei eindeutigem Behördenfehler, kostenpflichtig bei anderen Fällen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag mit Änderungswunsch (statt Fehlerkorrektur) gestellt
- • Beglaubigte Nachweise für die richtige Schreibweise fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Berichtigung wäre eine inhaltliche Änderung (erfordert Gerichtsurteil)
- • Nachweis für Richtigkeit fehlt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, in deren Personenstandsurkunden Schreib- oder Übertragungsfehler enthalten sind.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag mit Änderungswunsch (statt Fehlerkorrektur) gestellt
- •Beglaubigte Nachweise für die richtige Schreibweise fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Berichtigung wäre eine inhaltliche Änderung (erfordert Gerichtsurteil)
- •Nachweis für Richtigkeit fehlt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.