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Pflege

Pflegehilfsmittel beantragen

Antrag bei der Pflegekasse auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) oder technische Hilfsmittel.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Pflegegrad muss vorliegen

    Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

  2. 2

    Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Formlos oder über Vertragspartner (Sanitätshaus, Apotheke).

  3. 3

    Genehmigung und Lieferung

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bis zu einem monatlichen Höchstbetrag erstattet.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Pauschalbetrag für Verbrauchshilfsmittel (monatlich begrenzt) überschritten
  • Verordnung des Arztes für technische Hilfsmittel fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein anerkannter Pflegegrad
  • Hilfsmittel nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Pauschalbetrag für Verbrauchshilfsmittel (monatlich begrenzt) überschritten
  • Verordnung des Arztes für technische Hilfsmittel fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein anerkannter Pflegegrad
  • Hilfsmittel nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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