Pflegehilfsmittel beantragen
Antrag bei der Pflegekasse auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) oder technische Hilfsmittel.
So gehen Sie vor
- 1
Pflegegrad muss vorliegen
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
- 2
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Formlos oder über Vertragspartner (Sanitätshaus, Apotheke).
- 3
Genehmigung und Lieferung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bis zu einem monatlichen Höchstbetrag erstattet.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Pauschalbetrag für Verbrauchshilfsmittel (monatlich begrenzt) überschritten
- • Verordnung des Arztes für technische Hilfsmittel fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kein anerkannter Pflegegrad
- • Hilfsmittel nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Pauschalbetrag für Verbrauchshilfsmittel (monatlich begrenzt) überschritten
- •Verordnung des Arztes für technische Hilfsmittel fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein anerkannter Pflegegrad
- •Hilfsmittel nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.