Prävention bei Schwerbehinderung am Arbeitsplatz beantragen
Beratung und Unterstützung durch das Integrationsamt zur Sicherung des Arbeitsplatzes von Menschen mit Schwerbehinderung.
So gehen Sie vor
- 1
Kontaktaufnahme mit dem Integrationsamt
Möglichst früh, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.
- 2
Beratungsgespräch
Das Integrationsamt vermittelt zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem.
- 3
Fördermaßnahmen und Unterstützung
Finanzielle Hilfen, Arbeitsplatzanpassung oder Qualifizierungsmaßnahmen.
Benötigte Unterlagen
- SchwerbehindertenausweisPflicht
Nachweis der Schwerbehinderung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Integrationsamt erst nach Kündigung kontaktiert
- • Schwerbehindertenausweis noch nicht beantragt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schwerbehinderte Beschäftigte und deren Arbeitgeber bei drohenden Kündigungen oder Arbeitsplatzkonflikten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Integrationsamt erst nach Kündigung kontaktiert
- •Schwerbehindertenausweis noch nicht beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.