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Sozialleistungen

Prävention bei Schwerbehinderung am Arbeitsplatz beantragen

Beratung und Unterstützung durch das Integrationsamt zur Sicherung des Arbeitsplatzes von Menschen mit Schwerbehinderung.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Kontaktaufnahme mit dem Integrationsamt

    Möglichst früh, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.

  2. 2

    Beratungsgespräch

    Das Integrationsamt vermittelt zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem.

  3. 3

    Fördermaßnahmen und Unterstützung

    Finanzielle Hilfen, Arbeitsplatzanpassung oder Qualifizierungsmaßnahmen.

Benötigte Unterlagen

  • SchwerbehindertenausweisPflicht

    Nachweis der Schwerbehinderung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Integrationsamt erst nach Kündigung kontaktiert
  • Schwerbehindertenausweis noch nicht beantragt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Schwerbehinderte Beschäftigte und deren Arbeitgeber bei drohenden Kündigungen oder Arbeitsplatzkonflikten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Integrationsamt erst nach Kündigung kontaktiert
  • Schwerbehindertenausweis noch nicht beantragt

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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