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Rente

Reha-Antrag stellen

Antrag auf medizinische oder berufliche Rehabilitation zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 75.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Ärztliche Befürwortung einholen

    Hausarzt oder Facharzt stellt Befundbericht aus.

  2. 2

    Antrag beim zuständigen Träger stellen

    Deutsche Rentenversicherung (bei Erwerbstätigen) oder Krankenkasse.

  3. 3

    Begutachtung und Bewilligung

    Bei Bewilligung wird eine Reha-Klinik zugewiesen.

Benötigte Unterlagen

  • Ärztlicher BefundberichtPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Ärztlicher Befundbericht fehlt
  • Antrag bei falschem Träger gestellt (Renten- statt Krankenversicherung)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt
  • Reha-Bedürftigkeit medizinisch nicht ausreichend belegt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist und bei denen Reha-Maßnahmen Erfolg versprechen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Ärztlicher Befundbericht fehlt
  • Antrag bei falschem Träger gestellt (Renten- statt Krankenversicherung)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt
  • Reha-Bedürftigkeit medizinisch nicht ausreichend belegt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Gilt „Reha vor Rente“?

Ja, Rehabilitationsmaßnahmen haben grundsätzlich Vorrang vor einer Rente wegen Erwerbsminderung.

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