Reha-Antrag stellen
Antrag auf medizinische oder berufliche Rehabilitation zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
So gehen Sie vor
- 1
Ärztliche Befürwortung einholen
Hausarzt oder Facharzt stellt Befundbericht aus.
- 2
Antrag beim zuständigen Träger stellen
Deutsche Rentenversicherung (bei Erwerbstätigen) oder Krankenkasse.
- 3
Begutachtung und Bewilligung
Bei Bewilligung wird eine Reha-Klinik zugewiesen.
Benötigte Unterlagen
- Ärztlicher BefundberichtPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Ärztlicher Befundbericht fehlt
- • Antrag bei falschem Träger gestellt (Renten- statt Krankenversicherung)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt
- • Reha-Bedürftigkeit medizinisch nicht ausreichend belegt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist und bei denen Reha-Maßnahmen Erfolg versprechen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Ärztlicher Befundbericht fehlt
- •Antrag bei falschem Träger gestellt (Renten- statt Krankenversicherung)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt
- •Reha-Bedürftigkeit medizinisch nicht ausreichend belegt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Gilt „Reha vor Rente“?▼
Ja, Rehabilitationsmaßnahmen haben grundsätzlich Vorrang vor einer Rente wegen Erwerbsminderung.