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Gesundheit

Rehabilitationsmaßnahme beantragen (DRV)

Antrag auf medizinische oder berufliche Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der DRV stellen

    Mit ärztlichen Unterlagen zu Diagnose und bisherigem Behandlungsverlauf.

  2. 2

    Begutachtung durch den ärztlichen Dienst

    DRV prüft Reha-Bedarf und Reha-Fähigkeit.

  3. 3

    Bewilligung und Zuweisung einer Reha-Klinik

    DRV wählt geeignete Einrichtung; Wunsch- und Wahlrecht besteht.

Benötigte Unterlagen

  • Ärztlicher BefundberichtPflicht

    Aktuelle ärztliche Einschätzung zur Notwendigkeit der Reha.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Reha-Antrag irrtümlich als Rentenantrag gewertet (kann umgedeutet werden)
  • Ärztliche Unterlagen nicht vollständig beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Wartezeit nicht erfüllt (i.d.R. 15 Jahre Mindestversicherungszeit für Rente wegen EM)
  • Reha nicht erfolgversprechend oder nicht notwendig

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Unfall gefährdet oder gemindert ist.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Reha-Antrag irrtümlich als Rentenantrag gewertet (kann umgedeutet werden)
  • Ärztliche Unterlagen nicht vollständig beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Wartezeit nicht erfüllt (i.d.R. 15 Jahre Mindestversicherungszeit für Rente wegen EM)
  • Reha nicht erfolgversprechend oder nicht notwendig

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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