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Rente

Rentenkonto klären

Überprüfung und Vervollständigung der im Versicherungsverlauf gespeicherten rentenrelevanten Zeiten.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Versicherungsverlauf anfordern

    Online über die Deutsche Rentenversicherung oder per Antrag (Vordruck V0220).

  2. 2

    Lücken prüfen und Nachweise einreichen

    Zeugnisse, Geburtsurkunden der Kinder, Arbeitsbescheinigungen.

  3. 3

    Klärungsbescheid erhalten

    Der Versicherungsverlauf wird verbindlich festgestellt.

Benötigte Unterlagen

  • Schul- und AusbildungszeugnisseOft vergessen
  • Geburtsurkunden der KinderOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Schul-/Ausbildungszeiten nicht gemeldet
  • Zeiten der Kindererziehung fehlen im Versicherungsverlauf

Häufige Ablehnungsgründe

  • Nachweise für Lücken im Versicherungsverlauf fehlen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Alle gesetzlich Rentenversicherten, idealerweise spätestens 5 Jahre vor Renteneintritt.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Schul-/Ausbildungszeiten nicht gemeldet
  • Zeiten der Kindererziehung fehlen im Versicherungsverlauf

Häufige Ablehnungsgründe

  • Nachweise für Lücken im Versicherungsverlauf fehlen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Wie oft sollte das Rentenkonto geklärt werden?

Spätestens 5 Jahre vor dem geplanten Renteneintritt, idealerweise nach größeren Lebensereignissen wie Geburt oder Jobwechsel.

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