Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags für Empfänger bestimmter Sozialleistungen oder Menschen mit Behinderung.
So gehen Sie vor
- 1
Voraussetzung prüfen
Aktuellen Bescheid über Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Wohngeld o. ä. bereithalten.
- 2
Antrag online oder per Post stellen
Formular beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einreichen.
- 3
Bescheid abwarten
Bei Bewilligung wird das Beitragskonto rückwirkend ab Antragsmonat ruhend gestellt.
Benötigte Unterlagen
- Aktueller LeistungsbescheidPflichtOft vergessen
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF (falls zutreffend)
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Aktueller Leistungsbescheid fehlt der Antragstellung
- • Antrag erst nach Beitragsbescheid statt vorab gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Leistungsbescheid nicht mehr gültig oder fehlt
- • Befreiungsvoraussetzung liegt nicht (mehr) vor
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Wohngeld sowie Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Aktueller Leistungsbescheid fehlt der Antragstellung
- •Antrag erst nach Beitragsbescheid statt vorab gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Leistungsbescheid nicht mehr gültig oder fehlt
- •Befreiungsvoraussetzung liegt nicht (mehr) vor
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Kann ich rückwirkend befreit werden?▼
Eine rückwirkende Befreiung ist nur für maximal 3 Jahre vor Antragstellung möglich, wenn die Voraussetzungen vorlagen.