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Steuern & Abgaben

Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags für Empfänger bestimmter Sozialleistungen oder Menschen mit Behinderung.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Voraussetzung prüfen

    Aktuellen Bescheid über Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Wohngeld o. ä. bereithalten.

  2. 2

    Antrag online oder per Post stellen

    Formular beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einreichen.

  3. 3

    Bescheid abwarten

    Bei Bewilligung wird das Beitragskonto rückwirkend ab Antragsmonat ruhend gestellt.

Benötigte Unterlagen

  • Aktueller LeistungsbescheidPflichtOft vergessen
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF (falls zutreffend)

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Aktueller Leistungsbescheid fehlt der Antragstellung
  • Antrag erst nach Beitragsbescheid statt vorab gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Leistungsbescheid nicht mehr gültig oder fehlt
  • Befreiungsvoraussetzung liegt nicht (mehr) vor

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Wohngeld sowie Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Aktueller Leistungsbescheid fehlt der Antragstellung
  • Antrag erst nach Beitragsbescheid statt vorab gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Leistungsbescheid nicht mehr gültig oder fehlt
  • Befreiungsvoraussetzung liegt nicht (mehr) vor

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Kann ich rückwirkend befreit werden?

Eine rückwirkende Befreiung ist nur für maximal 3 Jahre vor Antragstellung möglich, wenn die Voraussetzungen vorlagen.

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