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Gewerbe & Selbständigkeit

Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen

Nachweis der Sachkunde für reglementierte Gewerbe (z. B. Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlung, Immobilienmakler) durch eine IHK-Prüfung.

Bearbeitung: ca. 4 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anmeldung zur Sachkundeprüfung

    Bei der zuständigen IHK, mit Wahl des jeweiligen Sachgebiets.

  2. 2

    Prüfungstermin wahrnehmen

    Schriftliche und ggf. mündliche Prüfung.

  3. 3

    Bescheinigung erhalten

    Nachweis für die Gewerbeanmeldung bzw. Erlaubniserteilung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 4 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Falsche Sachkundeprüfung für das Gewerbe gewählt
  • Identitätsnachweis fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Anmeldeunterlagen unvollständig
  • Prüfungsgebühr nicht entrichtet

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die ein sachkundepflichtiges Gewerbe anmelden oder ausüben möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 4 Wochen

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Falsche Sachkundeprüfung für das Gewerbe gewählt
  • Identitätsnachweis fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Anmeldeunterlagen unvollständig
  • Prüfungsgebühr nicht entrichtet

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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