Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen
Nachweis der Sachkunde für reglementierte Gewerbe (z. B. Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlung, Immobilienmakler) durch eine IHK-Prüfung.
So gehen Sie vor
- 1
Anmeldung zur Sachkundeprüfung
Bei der zuständigen IHK, mit Wahl des jeweiligen Sachgebiets.
- 2
Prüfungstermin wahrnehmen
Schriftliche und ggf. mündliche Prüfung.
- 3
Bescheinigung erhalten
Nachweis für die Gewerbeanmeldung bzw. Erlaubniserteilung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 4 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Falsche Sachkundeprüfung für das Gewerbe gewählt
- • Identitätsnachweis fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Anmeldeunterlagen unvollständig
- • Prüfungsgebühr nicht entrichtet
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die ein sachkundepflichtiges Gewerbe anmelden oder ausüben möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 4 Wochen
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Falsche Sachkundeprüfung für das Gewerbe gewählt
- •Identitätsnachweis fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Anmeldeunterlagen unvollständig
- •Prüfungsgebühr nicht entrichtet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.