Schaustellergewerbe anmelden
Anmeldung des Schaustellergewerbes (Fahrgeschäfte, Losbuden, Schießbuden) beim Ordnungsamt am Heimatstandort.
So gehen Sie vor
- 1
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Als Schausteller mit Beschreibung der Tätigkeit.
- 2
Reisegewerbekarte beantragen
Für den Betrieb außerhalb des Wohnorts beim Ordnungsamt.
- 3
Technische Prüfnachweise bereithalten
TÜV- oder DEKRA-Prüfungen für Fahrgeschäfte und Attraktionen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
5 Tage
Offiziell: max. ca. 1 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Reisegewerbekarte statt Schaustelleranmeldung beantragt
- • TÜV-Prüfung der Fahrgeschäfte nicht aktuell
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die auf Volksfesten, Jahrmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen gewerblich tätig sein möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 5 Tage
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Reisegewerbekarte statt Schaustelleranmeldung beantragt
- •TÜV-Prüfung der Fahrgeschäfte nicht aktuell
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.