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Gewerbe & Selbständigkeit

Schaustellergewerbe anmelden

Anmeldung des Schaustellergewerbes (Fahrgeschäfte, Losbuden, Schießbuden) beim Ordnungsamt am Heimatstandort.

Bearbeitung: 5 Tage
Erfolgsquote: 95.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

    Als Schausteller mit Beschreibung der Tätigkeit.

  2. 2

    Reisegewerbekarte beantragen

    Für den Betrieb außerhalb des Wohnorts beim Ordnungsamt.

  3. 3

    Technische Prüfnachweise bereithalten

    TÜV- oder DEKRA-Prüfungen für Fahrgeschäfte und Attraktionen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

5 Tage

Offiziell: max. ca. 1 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Reisegewerbekarte statt Schaustelleranmeldung beantragt
  • TÜV-Prüfung der Fahrgeschäfte nicht aktuell

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die auf Volksfesten, Jahrmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen gewerblich tätig sein möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 5 Tage

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Reisegewerbekarte statt Schaustelleranmeldung beantragt
  • TÜV-Prüfung der Fahrgeschäfte nicht aktuell

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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