Schenkungsteuer anzeigen
Pflichtanzeige einer Schenkung innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt zur Festsetzung der Schenkungsteuer.
So gehen Sie vor
- 1
Schenkung dem Finanzamt anzeigen
Innerhalb von 3 Monaten nach Vollzug, auch wenn kein steuerpflichtiger Betrag entsteht (bei notarieller Beurkundung entfällt die Anzeigepflicht).
- 2
Schenkungsteuererklärung abgeben
Auf Anforderung des Finanzamts, mit Bewertung des Schenkungsgegenstands.
- 3
Steuerbescheid erhalten und ggf. Steuer zahlen
Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad (z. B. Kinder: 400.000 €).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Anzeige nach 3-Monats-Frist eingereicht
- • Freibetrag falsch berechnet (alle 10 Jahre erneuerbar)
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schenker und Beschenkte bei Schenkungen, die die steuerfreien Freibeträge übersteigen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 92.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anzeige nach 3-Monats-Frist eingereicht
- •Freibetrag falsch berechnet (alle 10 Jahre erneuerbar)
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Muss ich auch kleinere Schenkungen anzeigen?▼
Die Anzeigepflicht gilt auch unterhalb des Steuerfreibetrags, soweit die Schenkung nicht notariell beurkundet wurde. Ausnahme: Gelegenheitsgeschenke.