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Bildung

Schulanmeldung

Anmeldung schulpflichtiger Kinder an der zuständigen Grundschule bzw. weiterführenden Schule.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 98.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Einladung des Schulamts abwarten

    Schulpflichtige Kinder werden meist automatisch zur Schulanmeldung eingeladen.

  2. 2

    Anmeldung an der zuständigen Schule

    Mit Geburtsurkunde und Meldebescheinigung.

  3. 3

    Schulärztliche Untersuchung

    Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des KindesPflicht
  • Meldebescheinigung

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Anmeldefrist der Stadt/Schule verpasst
  • Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Schulbezirk nicht zutreffend (bei Wunschschule außerhalb des Sprengels)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eltern schulpflichtiger Kinder (i. d. R. ab 6 Jahren) im jeweiligen Schulbezirk.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 98.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anmeldefrist der Stadt/Schule verpasst
  • Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Schulbezirk nicht zutreffend (bei Wunschschule außerhalb des Sprengels)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Kann eine andere Schule als die Sprengelschule gewählt werden?

Ein Wechsel ist möglich, hängt aber von freien Kapazitäten und den Aufnahmekriterien der Wunschschule ab.

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