Schulanmeldung
Anmeldung schulpflichtiger Kinder an der zuständigen Grundschule bzw. weiterführenden Schule.
So gehen Sie vor
- 1
Einladung des Schulamts abwarten
Schulpflichtige Kinder werden meist automatisch zur Schulanmeldung eingeladen.
- 2
Anmeldung an der zuständigen Schule
Mit Geburtsurkunde und Meldebescheinigung.
- 3
Schulärztliche Untersuchung
Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt.
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde des KindesPflicht
- Meldebescheinigung
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Anmeldefrist der Stadt/Schule verpasst
- • Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Schulbezirk nicht zutreffend (bei Wunschschule außerhalb des Sprengels)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eltern schulpflichtiger Kinder (i. d. R. ab 6 Jahren) im jeweiligen Schulbezirk.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 98.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anmeldefrist der Stadt/Schule verpasst
- •Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Schulbezirk nicht zutreffend (bei Wunschschule außerhalb des Sprengels)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Kann eine andere Schule als die Sprengelschule gewählt werden?▼
Ein Wechsel ist möglich, hängt aber von freien Kapazitäten und den Aufnahmekriterien der Wunschschule ab.