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Bildung

Befreiung vom Schulunterricht beantragen

Antrag auf (teilweise) Befreiung eines Schülers vom Unterricht, z. B. für Urlaub außerhalb der Ferien, Reisen oder aus religiösen/gesundheitlichen Gründen.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 70.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Schriftlichen Antrag bei der Schule stellen

    Möglichst frühzeitig, mit Begründung.

  2. 2

    Entscheidung durch Klassenlehrer oder Schulleitung

    Bei Anträgen über mehrere Tage oder im Zusammenhang mit Ferien entscheidet meist die Schulleitung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag zu spät gestellt
  • Schule eigenmächtig ohne Genehmigung verlassen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein wichtiger Grund (z. B. günstigerer Urlaubspreis reicht nicht)
  • Antrag betrifft Zeitraum unmittelbar vor/nach den Ferien

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Erziehungsberechtigte schulpflichtiger Kinder mit triftigem Grund für eine Freistellung.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 70.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag zu spät gestellt
  • Schule eigenmächtig ohne Genehmigung verlassen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein wichtiger Grund (z. B. günstigerer Urlaubspreis reicht nicht)
  • Antrag betrifft Zeitraum unmittelbar vor/nach den Ferien

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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