Befreiung vom Schulunterricht beantragen
Antrag auf (teilweise) Befreiung eines Schülers vom Unterricht, z. B. für Urlaub außerhalb der Ferien, Reisen oder aus religiösen/gesundheitlichen Gründen.
So gehen Sie vor
- 1
Schriftlichen Antrag bei der Schule stellen
Möglichst frühzeitig, mit Begründung.
- 2
Entscheidung durch Klassenlehrer oder Schulleitung
Bei Anträgen über mehrere Tage oder im Zusammenhang mit Ferien entscheidet meist die Schulleitung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag zu spät gestellt
- • Schule eigenmächtig ohne Genehmigung verlassen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kein wichtiger Grund (z. B. günstigerer Urlaubspreis reicht nicht)
- • Antrag betrifft Zeitraum unmittelbar vor/nach den Ferien
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Erziehungsberechtigte schulpflichtiger Kinder mit triftigem Grund für eine Freistellung.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag zu spät gestellt
- •Schule eigenmächtig ohne Genehmigung verlassen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein wichtiger Grund (z. B. günstigerer Urlaubspreis reicht nicht)
- •Antrag betrifft Zeitraum unmittelbar vor/nach den Ferien
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.