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Sozialleistungen

Schuldnerberatung beim Sozialamt beantragen

Kostenlose Schuldnerberatung für einkommensschwache Personen über das Sozialamt oder kommunale Beratungsstellen.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Kontakt mit Schuldnerberatungsstelle aufnehmen

    Über Sozialamt, Caritas, AWO, Diakonie oder Verbraucherzentrale.

  2. 2

    Bestandsaufnahme aller Schulden

    Beratungsstelle hilft bei der Übersicht und Prioritätensetzung.

  3. 3

    Schuldenbereinigungsplan erarbeiten

    Ggf. Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Beratung zu spät gesucht (Pfändung bereits erfolgt)
  • Wichtige Unterlagen (Mahnungen, Pfändungsbeschlüsse) nicht mitgebracht

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen mit Überschuldung, die keine privaten Beratungskosten tragen können.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Beratung zu spät gesucht (Pfändung bereits erfolgt)
  • Wichtige Unterlagen (Mahnungen, Pfändungsbeschlüsse) nicht mitgebracht

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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