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Bildung

Schulgeldbefreiung beantragen

Befreiung von Lernmittelgebühren oder Schulgeldzahlungen an staatlich anerkannten Privatschulen bei einkommensschwachen Familien.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote: 70.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Schule oder dem Schulamt stellen

    Mit Einkommensnachweisen aller Haushaltsmitglieder.

  2. 2

    Prüfung durch Schulträger oder Schulamt

    Vergleich mit den geltenden Einkommensgrenzen.

  3. 3

    Befreiungsbescheid erhalten

    Gültig für ein Schuljahr, jährliche Erneuerung erforderlich.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag für das neue Schuljahr nicht rechtzeitig gestellt
  • Alle Einkommensquellen nicht angegeben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen übersteigt die Grenzwerte
  • Schule bietet kein Befreiungsmodell an

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eltern mit geringem Einkommen, deren Kinder Privatschulen mit Schulgeldpflicht besuchen.

Einkommensgrenze

Richtet sich nach dem Schulträger und den jeweiligen Landesnormen.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 70.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag für das neue Schuljahr nicht rechtzeitig gestellt
  • Alle Einkommensquellen nicht angegeben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen übersteigt die Grenzwerte
  • Schule bietet kein Befreiungsmodell an

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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