Schulgeldbefreiung beantragen
Befreiung von Lernmittelgebühren oder Schulgeldzahlungen an staatlich anerkannten Privatschulen bei einkommensschwachen Familien.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Schule oder dem Schulamt stellen
Mit Einkommensnachweisen aller Haushaltsmitglieder.
- 2
Prüfung durch Schulträger oder Schulamt
Vergleich mit den geltenden Einkommensgrenzen.
- 3
Befreiungsbescheid erhalten
Gültig für ein Schuljahr, jährliche Erneuerung erforderlich.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag für das neue Schuljahr nicht rechtzeitig gestellt
- • Alle Einkommensquellen nicht angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- • Einkommen übersteigt die Grenzwerte
- • Schule bietet kein Befreiungsmodell an
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eltern mit geringem Einkommen, deren Kinder Privatschulen mit Schulgeldpflicht besuchen.
Einkommensgrenze
Richtet sich nach dem Schulträger und den jeweiligen Landesnormen.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag für das neue Schuljahr nicht rechtzeitig gestellt
- •Alle Einkommensquellen nicht angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Einkommen übersteigt die Grenzwerte
- •Schule bietet kein Befreiungsmodell an
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.