Beurlaubung vom Schulbesuch beantragen
Antrag auf Beurlaubung eines Kindes vom Schulbesuch für längere Reisen oder besondere Familienanlässe außerhalb der Schulferien.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Schulleitung oder dem Schulamt stellen
Schriftlich mit Begründung, ggf. Nachweisen (z. B. Hochzeit in der Familie, Einreisebeschränkungen).
- 2
Entscheidung der Schule oder des Schulamts
Schulleitung entscheidet bei bis zu 5 Tagen, Schulamt bei längerer Beurlaubung.
- 3
Ggf. Auflagen zur Nacharbeit
Schulstoff während der Abwesenheit selbständig nacharbeiten.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
5 Tage
Offiziell: max. ca. 1 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag zu spät gestellt (mind. 4 Wochen vorab empfohlen)
- • Ferien fälschlicherweise zur Beurlaubungszeit dazugerechnet
Häufige Ablehnungsgründe
- • Urlaub in der Schul-/Prüfungszeit ohne triftigen Grund
- • Fehlzeiten bereits hoch
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eltern schulpflichtiger Kinder, die vorübergehend vom Schulbesuch beurlaubt werden möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 5 Tage
Erfolgsquote
ca. 50.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag zu spät gestellt (mind. 4 Wochen vorab empfohlen)
- •Ferien fälschlicherweise zur Beurlaubungszeit dazugerechnet
Häufige Ablehnungsgründe
- •Urlaub in der Schul-/Prüfungszeit ohne triftigen Grund
- •Fehlzeiten bereits hoch
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.