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Bildung

Beurlaubung vom Schulbesuch beantragen

Antrag auf Beurlaubung eines Kindes vom Schulbesuch für längere Reisen oder besondere Familienanlässe außerhalb der Schulferien.

Bearbeitung: 5 Tage
Erfolgsquote: 50.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Schulleitung oder dem Schulamt stellen

    Schriftlich mit Begründung, ggf. Nachweisen (z. B. Hochzeit in der Familie, Einreisebeschränkungen).

  2. 2

    Entscheidung der Schule oder des Schulamts

    Schulleitung entscheidet bei bis zu 5 Tagen, Schulamt bei längerer Beurlaubung.

  3. 3

    Ggf. Auflagen zur Nacharbeit

    Schulstoff während der Abwesenheit selbständig nacharbeiten.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

5 Tage

Offiziell: max. ca. 1 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag zu spät gestellt (mind. 4 Wochen vorab empfohlen)
  • Ferien fälschlicherweise zur Beurlaubungszeit dazugerechnet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Urlaub in der Schul-/Prüfungszeit ohne triftigen Grund
  • Fehlzeiten bereits hoch

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eltern schulpflichtiger Kinder, die vorübergehend vom Schulbesuch beurlaubt werden möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 5 Tage

Erfolgsquote

ca. 50.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag zu spät gestellt (mind. 4 Wochen vorab empfohlen)
  • Ferien fälschlicherweise zur Beurlaubungszeit dazugerechnet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Urlaub in der Schul-/Prüfungszeit ohne triftigen Grund
  • Fehlzeiten bereits hoch

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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