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Sozialleistungen

Schwerbehindertenausweis beantragen

Amtlicher Nachweis des Grads der Behinderung (GdB) und ggf. Merkzeichen, der Nachteilsausgleiche ermöglicht.

Bearbeitung: ca. 3 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 65.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Versorgungsamt stellen

    Formular mit Angabe aller Erkrankungen und behandelnden Ärzte.

  2. 2

    Ärztliche Unterlagen werden angefordert

    Das Amt holt Befundberichte direkt bei den Ärzten ein.

  3. 3

    Feststellungsbescheid mit GdB

    Bei GdB ≥ 50 wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt, ggf. mit Merkzeichen (z. B. G, aG, B, RF).

Benötigte Unterlagen

  • Ärztliche Befunde/AttestePflicht
  • PassfotoPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Nicht alle behandelnden Ärzte/Befunde angegeben
  • Verschlechterung des Gesundheitszustands nicht aktuell dokumentiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Festgestellter GdB liegt unter 50
  • Ärztliche Unterlagen unzureichend

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Monate

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Nicht alle behandelnden Ärzte/Befunde angegeben
  • Verschlechterung des Gesundheitszustands nicht aktuell dokumentiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Festgestellter GdB liegt unter 50
  • Ärztliche Unterlagen unzureichend

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Welche Vorteile bringt der Ausweis?

Je nach GdB und Merkzeichen z. B. Steuerfreibeträge, Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub, Vergünstigungen bei Bus/Bahn und Rundfunkbeitragsbefreiung (Merkzeichen RF).

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