Schwerbehindertenausweis beantragen
Amtlicher Nachweis des Grads der Behinderung (GdB) und ggf. Merkzeichen, der Nachteilsausgleiche ermöglicht.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Versorgungsamt stellen
Formular mit Angabe aller Erkrankungen und behandelnden Ärzte.
- 2
Ärztliche Unterlagen werden angefordert
Das Amt holt Befundberichte direkt bei den Ärzten ein.
- 3
Feststellungsbescheid mit GdB
Bei GdB ≥ 50 wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt, ggf. mit Merkzeichen (z. B. G, aG, B, RF).
Benötigte Unterlagen
- Ärztliche Befunde/AttestePflicht
- PassfotoPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Nicht alle behandelnden Ärzte/Befunde angegeben
- • Verschlechterung des Gesundheitszustands nicht aktuell dokumentiert
Häufige Ablehnungsgründe
- • Festgestellter GdB liegt unter 50
- • Ärztliche Unterlagen unzureichend
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Nicht alle behandelnden Ärzte/Befunde angegeben
- •Verschlechterung des Gesundheitszustands nicht aktuell dokumentiert
Häufige Ablehnungsgründe
- •Festgestellter GdB liegt unter 50
- •Ärztliche Unterlagen unzureichend
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Welche Vorteile bringt der Ausweis?▼
Je nach GdB und Merkzeichen z. B. Steuerfreibeträge, Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub, Vergünstigungen bei Bus/Bahn und Rundfunkbeitragsbefreiung (Merkzeichen RF).