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Sozialleistungen

Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen

Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beim Versorgungsamt.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 78.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Versorgungsamt stellen

    Online oder schriftlich, mit ärztlichen Befundberichten aller behandelnden Ärzte.

  2. 2

    Ärztliche Unterlagen einreichen oder Schweigepflichtentbindung erteilen

    Versorgungsamt holt ggf. eigene Gutachten ein.

  3. 3

    Feststellungsbescheid und Schwerbehindertenausweis erhalten

    Ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit Nachteilsausgleichen.

Benötigte Unterlagen

  • Ärztliche BefundberichtePflicht

    Aktuelle Berichte aller behandelnden Ärzte und Kliniken.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Zu wenige Befundunterlagen eingereicht
  • Antrag ohne vollständige Arztberichte gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • GdB unter 20 (keine Feststellung)
  • Beeinträchtigung nicht dauerhaft (weniger als 6 Monate)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen mit dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, die einen GdB von mindestens 20 erwarten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 78.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Zu wenige Befundunterlagen eingereicht
  • Antrag ohne vollständige Arztberichte gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • GdB unter 20 (keine Feststellung)
  • Beeinträchtigung nicht dauerhaft (weniger als 6 Monate)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Ab welchem GdB bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?

Erst ab einem Gesamtgrad der Behinderung (GdB) von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Darunter gibt es einen Feststellungsbescheid, aber keinen Ausweis.

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