Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen
Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beim Versorgungsamt.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Versorgungsamt stellen
Online oder schriftlich, mit ärztlichen Befundberichten aller behandelnden Ärzte.
- 2
Ärztliche Unterlagen einreichen oder Schweigepflichtentbindung erteilen
Versorgungsamt holt ggf. eigene Gutachten ein.
- 3
Feststellungsbescheid und Schwerbehindertenausweis erhalten
Ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit Nachteilsausgleichen.
Benötigte Unterlagen
- Ärztliche BefundberichtePflicht
Aktuelle Berichte aller behandelnden Ärzte und Kliniken.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Zu wenige Befundunterlagen eingereicht
- • Antrag ohne vollständige Arztberichte gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- • GdB unter 20 (keine Feststellung)
- • Beeinträchtigung nicht dauerhaft (weniger als 6 Monate)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, die einen GdB von mindestens 20 erwarten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Zu wenige Befundunterlagen eingereicht
- •Antrag ohne vollständige Arztberichte gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •GdB unter 20 (keine Feststellung)
- •Beeinträchtigung nicht dauerhaft (weniger als 6 Monate)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Ab welchem GdB bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?▼
Erst ab einem Gesamtgrad der Behinderung (GdB) von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Darunter gibt es einen Feststellungsbescheid, aber keinen Ausweis.