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Familienleistungen

Gemeinsame Sorgeerklärung abgeben

Erklärung nicht miteinander verheirateter Eltern gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar, dass sie das Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind gemeinsam ausüben möchten.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Vaterschaft anerkennen lassen

    Sofern noch nicht geschehen, Voraussetzung für die gemeinsame Sorge.

  2. 2

    Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar abgeben

    Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen und unterschreiben.

  3. 3

    Eintragung der gemeinsamen Sorge

    Die Erklärung wird beurkundet und ist ab sofort wirksam.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Erklärung nur durch einen Elternteil abgegeben (beide müssen persönlich erscheinen)
  • Vaterschaft wurde noch nicht anerkannt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Nicht miteinander verheiratete Eltern eines gemeinsamen Kindes.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Erklärung nur durch einen Elternteil abgegeben (beide müssen persönlich erscheinen)
  • Vaterschaft wurde noch nicht anerkannt

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Verwandte Leistungen

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