Gemeinsame Sorgeerklärung abgeben
Erklärung nicht miteinander verheirateter Eltern gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar, dass sie das Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind gemeinsam ausüben möchten.
So gehen Sie vor
- 1
Vaterschaft anerkennen lassen
Sofern noch nicht geschehen, Voraussetzung für die gemeinsame Sorge.
- 2
Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar abgeben
Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen und unterschreiben.
- 3
Eintragung der gemeinsamen Sorge
Die Erklärung wird beurkundet und ist ab sofort wirksam.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Erklärung nur durch einen Elternteil abgegeben (beide müssen persönlich erscheinen)
- • Vaterschaft wurde noch nicht anerkannt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Nicht miteinander verheiratete Eltern eines gemeinsamen Kindes.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Erklärung nur durch einen Elternteil abgegeben (beide müssen persönlich erscheinen)
- •Vaterschaft wurde noch nicht anerkannt
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.