Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) beantragen
Sozialhilfe nach § 27 SGB XII für Personen, die weder erwerbsfähig sind noch Grundsicherung im Alter erhalten und deren Lebensunterhalt nicht gedeckt ist.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Sozialamt stellen
Mit Nachweis der Nicht-Erwerbsfähigkeit (ärztliches Attest).
- 2
Bedarfsermittlung durch Sozialamt
Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und Heizung.
- 3
Bescheid und monatliche Zahlung
Leistungen rückwirkend ab Antragstellung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Verwechslung mit Bürgergeld (für Erwerbsfähige: Jobcenter, für Nicht-Erwerbsfähige: Sozialamt)
- • Einkommensverhältnisse aller Haushaltsmitglieder nicht vollständig angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- • Erwerbsfähigkeit liegt vor (dann Bürgergeld statt Sozialhilfe)
- • Vorrangige Leistungen nicht ausgeschöpft
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Vorübergehend nicht erwerbsfähige Personen unter der Rentenaltersgrenze ohne anderweitigen Anspruch.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Verwechslung mit Bürgergeld (für Erwerbsfähige: Jobcenter, für Nicht-Erwerbsfähige: Sozialamt)
- •Einkommensverhältnisse aller Haushaltsmitglieder nicht vollständig angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Erwerbsfähigkeit liegt vor (dann Bürgergeld statt Sozialhilfe)
- •Vorrangige Leistungen nicht ausgeschöpft
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.