Sozialwohnung beantragen
Vermittlung einer öffentlich geförderten Mietwohnung mit vergünstigter Miete an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein.
So gehen Sie vor
- 1
Wohnberechtigungsschein beantragen
Voraussetzung für die Vermittlung einer Sozialwohnung.
- 2
Bei Wohnungsunternehmen/Genossenschaften bewerben
Mit WBS bei kommunalen oder geförderten Wohnungsbaugesellschaften.
- 3
Mietvertrag abschließen
Miete ist auf die im Förderbescheid festgelegte Höchstmiete begrenzt.
Benötigte Unterlagen
- WohnberechtigungsscheinPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Wohnberechtigungsschein vor Wohnungssuche nicht beantragt
- • Nur bei einem Vermieter/einer Genossenschaft beworben
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kein gültiger Wohnberechtigungsschein
- • Geringe Verfügbarkeit passender Wohnungen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Haushalte mit gültigem Wohnberechtigungsschein (WBS), deren Einkommen die Einkommensgrenzen des Landes nicht überschreitet.
Einkommensgrenze
Einkommensgrenzen nach Landeswohnraumförderungsgesetz, gestaffelt nach Haushaltsgröße (z. B. Single ca. 18.000–24.000 € Jahresbrutto je nach Bundesland).
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 50.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Wohnberechtigungsschein vor Wohnungssuche nicht beantragt
- •Nur bei einem Vermieter/einer Genossenschaft beworben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein gültiger Wohnberechtigungsschein
- •Geringe Verfügbarkeit passender Wohnungen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.