Spielstättenerlaubnis beantragen
Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle oder Spielstätte mit Geldspielgeräten nach dem Glücksspielstaatsvertrag.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Ordnungsamt oder der zuständigen Glücksspielaufsicht
Je nach Bundesland unterschiedliche Behördenzuständigkeit.
- 2
Prüfung der Standort- und Betreibervoraussetzungen
Abstandsgebot, Sperrzeitenregelung, Sozialkonzept.
- 3
Erlaubnisbescheid
Befristet auf max. 15 Jahre nach GlüStV.
Benötigte Unterlagen
- SozialkonzeptPflichtOft vergessen
Darstellung der Maßnahmen zur Suchtprävention.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Zulässige Geräteanzahl überschritten
- • Sozialkonzept fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Mindestabstand zu Schulen, Jugendeinrichtungen oder anderen Spielhallen unterschritten
- • Anzahl der Erlaubnisse je Gebäude überschritten
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Betreiber von Spielhallen oder Automatenshops mit Geldspielgeräten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 45.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Zulässige Geräteanzahl überschritten
- •Sozialkonzept fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Mindestabstand zu Schulen, Jugendeinrichtungen oder anderen Spielhallen unterschritten
- •Anzahl der Erlaubnisse je Gebäude überschritten
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.