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Gewerbe & Selbständigkeit

Spielstättenerlaubnis beantragen

Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle oder Spielstätte mit Geldspielgeräten nach dem Glücksspielstaatsvertrag.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 45.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Ordnungsamt oder der zuständigen Glücksspielaufsicht

    Je nach Bundesland unterschiedliche Behördenzuständigkeit.

  2. 2

    Prüfung der Standort- und Betreibervoraussetzungen

    Abstandsgebot, Sperrzeitenregelung, Sozialkonzept.

  3. 3

    Erlaubnisbescheid

    Befristet auf max. 15 Jahre nach GlüStV.

Benötigte Unterlagen

  • SozialkonzeptPflichtOft vergessen

    Darstellung der Maßnahmen zur Suchtprävention.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Zulässige Geräteanzahl überschritten
  • Sozialkonzept fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Mindestabstand zu Schulen, Jugendeinrichtungen oder anderen Spielhallen unterschritten
  • Anzahl der Erlaubnisse je Gebäude überschritten

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Betreiber von Spielhallen oder Automatenshops mit Geldspielgeräten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 45.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Zulässige Geräteanzahl überschritten
  • Sozialkonzept fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Mindestabstand zu Schulen, Jugendeinrichtungen oder anderen Spielhallen unterschritten
  • Anzahl der Erlaubnisse je Gebäude überschritten

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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