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Bildung

Sprachförderung (Integrationskurs) beantragen

Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprachkurs + Orientierungskurs) des BAMF für Ausländerinnen und Ausländer mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 92.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zulassung beim BAMF oder der Ausländerbehörde beantragen

    Online über das BAMF-Portal oder bei der zuständigen Ausländerbehörde.

  2. 2

    Kursträger auswählen

    Auswahl aus zugelassenen Trägern in der Region über die BAMF-Kursträgerliste.

  3. 3

    Kurs absolvieren und Prüfung ablegen

    Abschluss mit dem Deutschtest für Zuwanderer (DTZ).

Benötigte Unterlagen

  • AufenthaltstitelPflicht

    Nachweis des dauerhaften Aufenthaltsrechts.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Kurs bei nicht zugelassenem Anbieter gebucht
  • Zulassungsantrag nicht vor Kursbeginn gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Ausreichende Deutschkenntnisse bereits vorhanden
  • Kein zulassungsberechtigter Aufenthaltstitel

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Zugewanderte mit dauerhaftem Aufenthaltstitel sowie Spätaussiedler.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 92.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Kurs bei nicht zugelassenem Anbieter gebucht
  • Zulassungsantrag nicht vor Kursbeginn gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Ausreichende Deutschkenntnisse bereits vorhanden
  • Kein zulassungsberechtigter Aufenthaltstitel

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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