Sprachförderung (Integrationskurs) beantragen
Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprachkurs + Orientierungskurs) des BAMF für Ausländerinnen und Ausländer mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht.
So gehen Sie vor
- 1
Zulassung beim BAMF oder der Ausländerbehörde beantragen
Online über das BAMF-Portal oder bei der zuständigen Ausländerbehörde.
- 2
Kursträger auswählen
Auswahl aus zugelassenen Trägern in der Region über die BAMF-Kursträgerliste.
- 3
Kurs absolvieren und Prüfung ablegen
Abschluss mit dem Deutschtest für Zuwanderer (DTZ).
Benötigte Unterlagen
- AufenthaltstitelPflicht
Nachweis des dauerhaften Aufenthaltsrechts.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Kurs bei nicht zugelassenem Anbieter gebucht
- • Zulassungsantrag nicht vor Kursbeginn gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Ausreichende Deutschkenntnisse bereits vorhanden
- • Kein zulassungsberechtigter Aufenthaltstitel
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Zugewanderte mit dauerhaftem Aufenthaltstitel sowie Spätaussiedler.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 92.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Kurs bei nicht zugelassenem Anbieter gebucht
- •Zulassungsantrag nicht vor Kursbeginn gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Ausreichende Deutschkenntnisse bereits vorhanden
- •Kein zulassungsberechtigter Aufenthaltstitel
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.