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Wohnen

Stellplatzablöse beantragen

Ablösung der Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen durch eine Geldzahlung an die Gemeinde, wenn Stellplätze nicht auf dem Grundstück errichtet werden können.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote: 78.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Bauamt stellen

    Gleichzeitig mit oder unmittelbar nach dem Bauantrag.

  2. 2

    Prüfung der Unmöglichkeit/Unzumutbarkeit

    Bauamt prüft, ob Stellplätze auf dem Grundstück hergestellt werden können.

  3. 3

    Ablösebescheid und Zahlung

    Ablösebetrag nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 4 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Ablösebetrag falsch berechnet (richtet sich nach Satzung)
  • Antrag nicht parallel zur Baugenehmigung gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Stellplätze sind auf dem Grundstück zumutbar herstellbar
  • Satzung der Gemeinde lässt Ablöse nicht zu

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Bauherren, die die Stellplatzpflicht bei einem Bauvorhaben nicht auf dem Grundstück erfüllen können.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 78.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Ablösebetrag falsch berechnet (richtet sich nach Satzung)
  • Antrag nicht parallel zur Baugenehmigung gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Stellplätze sind auf dem Grundstück zumutbar herstellbar
  • Satzung der Gemeinde lässt Ablöse nicht zu

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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