Stellplatzablöse beantragen
Ablösung der Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen durch eine Geldzahlung an die Gemeinde, wenn Stellplätze nicht auf dem Grundstück errichtet werden können.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Bauamt stellen
Gleichzeitig mit oder unmittelbar nach dem Bauantrag.
- 2
Prüfung der Unmöglichkeit/Unzumutbarkeit
Bauamt prüft, ob Stellplätze auf dem Grundstück hergestellt werden können.
- 3
Ablösebescheid und Zahlung
Ablösebetrag nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 4 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Ablösebetrag falsch berechnet (richtet sich nach Satzung)
- • Antrag nicht parallel zur Baugenehmigung gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Stellplätze sind auf dem Grundstück zumutbar herstellbar
- • Satzung der Gemeinde lässt Ablöse nicht zu
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Bauherren, die die Stellplatzpflicht bei einem Bauvorhaben nicht auf dem Grundstück erfüllen können.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Ablösebetrag falsch berechnet (richtet sich nach Satzung)
- •Antrag nicht parallel zur Baugenehmigung gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Stellplätze sind auf dem Grundstück zumutbar herstellbar
- •Satzung der Gemeinde lässt Ablöse nicht zu
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.