Steuerklassenwechsel
Änderung der Steuerklassenkombination für Ehe- oder Lebenspartner zur Optimierung des monatlichen Nettolohns.
So gehen Sie vor
- 1
Formular ausfüllen
„Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ online oder beim Finanzamt.
- 2
Beide Partner unterschreiben
Der Antrag muss von beiden Ehe-/Lebenspartnern unterzeichnet werden.
- 3
Wechsel wird wirksam
Die neue Steuerklasse wird im Folgemonat in den ELStAM hinterlegt.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf SteuerklassenwechselPflicht
- Steuer-IDs beider PartnerPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Unterschrift beider Ehe-/Lebenspartner fehlt
- • Steuer-IDs nicht angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- • Wechsel im laufenden Jahr bereits einmal vorgenommen (i. d. R. max. 1x pro Jahr)
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Verheiratete und verpartnerte Personen, z. B. bei unterschiedlichem Einkommen oder nach Trennung/Heirat.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 97.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Unterschrift beider Ehe-/Lebenspartner fehlt
- •Steuer-IDs nicht angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Wechsel im laufenden Jahr bereits einmal vorgenommen (i. d. R. max. 1x pro Jahr)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Wie oft kann die Steuerklasse gewechselt werden?▼
Grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr, in besonderen Fällen (z. B. Tod eines Partners, Arbeitslosigkeit) auch öfter.