Strafanzeige erstatten
Mitteilung an Polizei oder Staatsanwaltschaft über eine mutmaßliche Straftat zur Einleitung von Ermittlungen.
So gehen Sie vor
- 1
Anzeige erstatten
Bei jeder Polizeidienststelle, online über die Online-Wache des jeweiligen Bundeslandes oder bei der Staatsanwaltschaft.
- 2
Beweise vorlegen
Fotos, Schriftstücke, Zeugenangaben sichern und beifügen.
- 3
Aktenzeichen erhalten
Für Versicherungen oder Rückfragen wichtig.
Benötigte Unterlagen
- PersonalausweisPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
1 Tag
0Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Beweise (Fotos, Belege) nicht gesichert/mitgebracht
- • Online-Anzeige für Fälle genutzt, die persönliche Anzeige erfordern (z. B. unbekannte Täter mit Tatortspuren)
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Jede Person, die Kenntnis von einer Straftat hat – als Geschädigter oder Dritter.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Beweise (Fotos, Belege) nicht gesichert/mitgebracht
- •Online-Anzeige für Fälle genutzt, die persönliche Anzeige erfordern (z. B. unbekannte Täter mit Tatortspuren)
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Kann eine Anzeige zurückgezogen werden?▼
Bei Offizialdelikten ermittelt die Staatsanwaltschaft unabhängig vom Willen des Anzeigenden weiter; nur bei Antragsdelikten kann der Strafantrag zurückgenommen werden.