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Recht & Justiz

Strafanzeige erstatten

Mitteilung an Polizei oder Staatsanwaltschaft über eine mutmaßliche Straftat zur Einleitung von Ermittlungen.

Bearbeitung: 1 Tag
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anzeige erstatten

    Bei jeder Polizeidienststelle, online über die Online-Wache des jeweiligen Bundeslandes oder bei der Staatsanwaltschaft.

  2. 2

    Beweise vorlegen

    Fotos, Schriftstücke, Zeugenangaben sichern und beifügen.

  3. 3

    Aktenzeichen erhalten

    Für Versicherungen oder Rückfragen wichtig.

Benötigte Unterlagen

  • PersonalausweisPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

1 Tag

0

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Beweise (Fotos, Belege) nicht gesichert/mitgebracht
  • Online-Anzeige für Fälle genutzt, die persönliche Anzeige erfordern (z. B. unbekannte Täter mit Tatortspuren)

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Jede Person, die Kenntnis von einer Straftat hat – als Geschädigter oder Dritter.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Beweise (Fotos, Belege) nicht gesichert/mitgebracht
  • Online-Anzeige für Fälle genutzt, die persönliche Anzeige erfordern (z. B. unbekannte Täter mit Tatortspuren)

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Fragen & Antworten

    Kann eine Anzeige zurückgezogen werden?

    Bei Offizialdelikten ermittelt die Staatsanwaltschaft unabhängig vom Willen des Anzeigenden weiter; nur bei Antragsdelikten kann der Strafantrag zurückgenommen werden.

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