Straßenaufbruch genehmigen lassen
Genehmigung für das Aufgraben oder Aufbrechen einer öffentlichen Verkehrsfläche für Leitungsarbeiten oder Hausanschlüsse.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Tiefbauamt stellen
Mit Lageplan, Zeitraum, Baustellensicherungskonzept und Art der Arbeiten.
- 2
Abstimmung mit anderen Versorgern
Tiefbauamt koordiniert mit Wasser, Gas, Strom und Telekommunikation.
- 3
Aufgrabungsgenehmigung erhalten
Mit Auflagen zur Wiederherstellung und Verkehrssicherung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Straße ohne Genehmigung aufgebrochen
- • Wiederherstellungskosten nicht einkalkuliert
Häufige Ablehnungsgründe
- • Gleichzeitige andere Tiefbaumaßnahmen in der Straße
- • Fehlende Sicherungskonzept für die Baustelle
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Versorgungsunternehmen, Bauherren und Handwerksbetriebe, die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum durchführen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Straße ohne Genehmigung aufgebrochen
- •Wiederherstellungskosten nicht einkalkuliert
Häufige Ablehnungsgründe
- •Gleichzeitige andere Tiefbaumaßnahmen in der Straße
- •Fehlende Sicherungskonzept für die Baustelle
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.