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Sonstiges

Straßenaufbruch genehmigen lassen

Genehmigung für das Aufgraben oder Aufbrechen einer öffentlichen Verkehrsfläche für Leitungsarbeiten oder Hausanschlüsse.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Tiefbauamt stellen

    Mit Lageplan, Zeitraum, Baustellensicherungskonzept und Art der Arbeiten.

  2. 2

    Abstimmung mit anderen Versorgern

    Tiefbauamt koordiniert mit Wasser, Gas, Strom und Telekommunikation.

  3. 3

    Aufgrabungsgenehmigung erhalten

    Mit Auflagen zur Wiederherstellung und Verkehrssicherung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Straße ohne Genehmigung aufgebrochen
  • Wiederherstellungskosten nicht einkalkuliert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Gleichzeitige andere Tiefbaumaßnahmen in der Straße
  • Fehlende Sicherungskonzept für die Baustelle

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Versorgungsunternehmen, Bauherren und Handwerksbetriebe, die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum durchführen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Straße ohne Genehmigung aufgebrochen
  • Wiederherstellungskosten nicht einkalkuliert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Gleichzeitige andere Tiefbaumaßnahmen in der Straße
  • Fehlende Sicherungskonzept für die Baustelle

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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