Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen
Genehmigung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus, z. B. für Außengastronomie, Gerüste, Wahlkampfstände oder Filmaufnahmen.
So gehen Sie vor
- 1
Zuständige Behörde ermitteln
Je nach Straßenklasse: Gemeinde, Landkreis oder Landesbehörde.
- 2
Antrag mit Lageplan und Nutzungsskizze einreichen
Art, Dauer und Fläche der Nutzung angeben.
- 3
Genehmigung und Gebührenbescheid abwarten
Sondernutzungsgebühr nach kommunalem Tarif.
Benötigte Unterlagen
- LageplanPflicht
- HaftpflichtversicherungsnachweisPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Nutzung vor Erteilung der Erlaubnis begonnen
- • Gebührenrahmen nicht kalkuliert
Häufige Ablehnungsgründe
- • Beeinträchtigung des Verkehrsflusses
- • Fehlende Haftpflichtversicherung
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Gewerbetreibende, Veranstalter und Bauherrn, die öffentliche Flächen für Sondernutzungen brauchen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Nutzung vor Erteilung der Erlaubnis begonnen
- •Gebührenrahmen nicht kalkuliert
Häufige Ablehnungsgründe
- •Beeinträchtigung des Verkehrsflusses
- •Fehlende Haftpflichtversicherung
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Brauche ich die Genehmigung für ein kurzes Gerüst?▼
Ja, jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung ist genehmigungspflichtig.