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Gewerbe & Unternehmen

Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen

Genehmigung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus, z. B. für Außengastronomie, Gerüste, Wahlkampfstände oder Filmaufnahmen.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 78.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständige Behörde ermitteln

    Je nach Straßenklasse: Gemeinde, Landkreis oder Landesbehörde.

  2. 2

    Antrag mit Lageplan und Nutzungsskizze einreichen

    Art, Dauer und Fläche der Nutzung angeben.

  3. 3

    Genehmigung und Gebührenbescheid abwarten

    Sondernutzungsgebühr nach kommunalem Tarif.

Benötigte Unterlagen

  • LageplanPflicht
  • HaftpflichtversicherungsnachweisPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Nutzung vor Erteilung der Erlaubnis begonnen
  • Gebührenrahmen nicht kalkuliert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Beeinträchtigung des Verkehrsflusses
  • Fehlende Haftpflichtversicherung

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Gewerbetreibende, Veranstalter und Bauherrn, die öffentliche Flächen für Sondernutzungen brauchen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 78.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Nutzung vor Erteilung der Erlaubnis begonnen
  • Gebührenrahmen nicht kalkuliert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Beeinträchtigung des Verkehrsflusses
  • Fehlende Haftpflichtversicherung

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Brauche ich die Genehmigung für ein kurzes Gerüst?

Ja, jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung ist genehmigungspflichtig.

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