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Steuern & Abgaben

Stundung kommunaler Abgaben beantragen

Antrag auf vorübergehende Aussetzung oder Ratenzahlung fälliger kommunaler Abgaben (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Gebühren) bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 70.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Vollstreckungsstelle / Stadtkasse stellen

    Mit Begründung und Nachweisen zur wirtschaftlichen Lage.

  2. 2

    Prüfung der Voraussetzungen

    Behörde prüft vorübergehende Zahlungsunfähigkeit und öffentliches Interesse.

  3. 3

    Stundungsbescheid

    Festlegung von Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub, ggf. gegen Zinsen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag erst nach Vollstreckungsbeginn gestellt
  • Einkommenssituation nicht nachgewiesen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine nachgewiesene vorübergehende Zahlungsunfähigkeit
  • Stundung bereits mehrfach gewährt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Privatpersonen und Unternehmen, die kommunale Abgaben vorübergehend nicht begleichen können.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 70.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag erst nach Vollstreckungsbeginn gestellt
  • Einkommenssituation nicht nachgewiesen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine nachgewiesene vorübergehende Zahlungsunfähigkeit
  • Stundung bereits mehrfach gewährt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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