Stundung kommunaler Abgaben beantragen
Antrag auf vorübergehende Aussetzung oder Ratenzahlung fälliger kommunaler Abgaben (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Gebühren) bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Vollstreckungsstelle / Stadtkasse stellen
Mit Begründung und Nachweisen zur wirtschaftlichen Lage.
- 2
Prüfung der Voraussetzungen
Behörde prüft vorübergehende Zahlungsunfähigkeit und öffentliches Interesse.
- 3
Stundungsbescheid
Festlegung von Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub, ggf. gegen Zinsen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag erst nach Vollstreckungsbeginn gestellt
- • Einkommenssituation nicht nachgewiesen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Keine nachgewiesene vorübergehende Zahlungsunfähigkeit
- • Stundung bereits mehrfach gewährt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Privatpersonen und Unternehmen, die kommunale Abgaben vorübergehend nicht begleichen können.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Vollstreckungsbeginn gestellt
- •Einkommenssituation nicht nachgewiesen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Keine nachgewiesene vorübergehende Zahlungsunfähigkeit
- •Stundung bereits mehrfach gewährt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.