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Recht & Justiz

Testamentsvollstrecker beantragen

Antrag auf Ernennung eines Testamentsvollstreckers beim Nachlassgericht, wenn kein Testamentsvollstrecker vom Erblasser bestimmt wurde oder dieser ausgefallen ist (§§ 2200, 2210 BGB).

Bearbeitung: 1 Tag
Erfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Frist beachten

    6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls; bei Erbschaft aus dem Ausland 6 Monate.

  2. 2

    Erklärung beim Nachlassgericht

    Persönlich zu Protokoll oder notariell beglaubigte Erklärung.

Benötigte Unterlagen

  • PersonalausweisPflicht
  • Sterbeurkunde des Erblassers

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

1 Tag

Offiziell: max. 1 Tag

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • 6-Wochen-Frist versäumt (gilt dann als Annahme)
  • Fristbeginn falsch berechnet

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Erben oder sonstige Beteiligte, wenn im Testament Testamentsvollstreckung angeordnet ist, der Vollstrecker aber fehlt.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • 6-Wochen-Frist versäumt (gilt dann als Annahme)
  • Fristbeginn falsch berechnet

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Fragen & Antworten

    Kann ich die Ausschlagung rückgängig machen?

    Nur in engen Ausnahmefällen durch Anfechtung möglich.

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