Tierseuche beim Veterinäramt melden
Unverzügliche Pflichtmeldung anzeigepflichtiger Tierseuchen (z. B. Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest) beim Veterinäramt – auch außerhalb der Öffnungszeiten.
So gehen Sie vor
- 1
Tierarzt hinzuziehen
Bei Verdacht auf eine anzeigepflichtige Seuche sofort Tierarzt rufen.
- 2
Veterinäramt telefonisch informieren
Unverzügliche Meldung; Bereitschaftsdienst auch außerhalb der Öffnungszeiten.
- 3
Behördliche Maßnahmen dulden
Sperrung, Probenentnahme, ggf. Tötungsanordnung.
Benötigte Unterlagen
- BestandsregisterPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
Keine Angabe
0Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Meldung verzögert – Bußgeldrisiko
- • Bereitschaftsdienst nicht bekannt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Tierhalter, Tierärzte und sonstige Personen, die den Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche feststellen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. keine verlässlichen Angaben
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Meldung verzögert – Bußgeldrisiko
- •Bereitschaftsdienst nicht bekannt
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Was passiert bei Nicht-Meldung?▼
Nicht-Meldung ist eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld).