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Landwirtschaft & Natur

Tierseuche beim Veterinäramt melden

Unverzügliche Pflichtmeldung anzeigepflichtiger Tierseuchen (z. B. Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest) beim Veterinäramt – auch außerhalb der Öffnungszeiten.

0Erfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Tierarzt hinzuziehen

    Bei Verdacht auf eine anzeigepflichtige Seuche sofort Tierarzt rufen.

  2. 2

    Veterinäramt telefonisch informieren

    Unverzügliche Meldung; Bereitschaftsdienst auch außerhalb der Öffnungszeiten.

  3. 3

    Behördliche Maßnahmen dulden

    Sperrung, Probenentnahme, ggf. Tötungsanordnung.

Benötigte Unterlagen

  • BestandsregisterPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

Keine Angabe

0

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Meldung verzögert – Bußgeldrisiko
  • Bereitschaftsdienst nicht bekannt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Tierhalter, Tierärzte und sonstige Personen, die den Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche feststellen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. keine verlässlichen Angaben

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Meldung verzögert – Bußgeldrisiko
  • Bereitschaftsdienst nicht bekannt

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Fragen & Antworten

    Was passiert bei Nicht-Meldung?

    Nicht-Meldung ist eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld).

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