Trinkwasseranalyse beantragen
Untersuchung der Trinkwasserqualität, z. B. bei privaten Brunnen oder Trinkwasser-Installationen mit Bleileitungen, durch das Gesundheitsamt oder ein zugelassenes Labor.
So gehen Sie vor
- 1
Untersuchung beim Gesundheitsamt anmelden
Oder bei einem nach § 15 IfSG zugelassenen Untersuchungslabor.
- 2
Probenahme durchführen lassen
Nach den Vorgaben für die jeweilige Parameteruntersuchung.
- 3
Ergebnis erhalten und ggf. Maßnahmen einleiten
Bei Grenzwertüberschreitungen sind Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Probenahme nicht nach den Vorgaben des Gesundheitsamts durchgeführt
- • Regelmäßige Untersuchungspflicht (z. B. alle 3 Jahre) nicht eingehalten
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eigentümer von Hausbrunnen oder Trinkwasseranlagen sowie Vermieter mit Meldepflicht für Trinkwasser-Installationen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Probenahme nicht nach den Vorgaben des Gesundheitsamts durchgeführt
- •Regelmäßige Untersuchungspflicht (z. B. alle 3 Jahre) nicht eingehalten
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.